15. Mai 2013, 11:49 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die Stadt Gelsenkirchen und ihre Feuerwehr blicken auf eine über zehn Jahre andauernde enge und konstruktive Zusammenarbeit mit der „Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst und Sanitätswesen (ARGE)“ zurück. Die Kündigung des Vertrages zum Ende des Jahres 2013 ist allein deswegen keine leichtfertig getroffene Entscheidung.
Der in dem WAZ-Beitrag „Der Rettungsdienst wird neu aufgestellt“ erweckte Eindruck, die Stadt habe eine Alternative zur Ausschreibung, ist falsch. Die Stadtverwaltung hat sich an Recht und Gesetz zu halten und ist daher an die europäische Rechtsprechung gebunden. Diese sieht zwingend eine Ausschreibungspflicht von Rettungsdienstleistungen vor. Die Entscheidung, ob ausgeschrieben werden muss oder nicht, liegt nicht im Ermessen der Stadt Gelsenkirchen! Diese Einschätzung wurde bei einer „Kleinen Anfrage“ im Landtag Nordrhein-Westfalen noch im April 2013 ausdrücklich von der Landesregierung bestätigt.
Die von der Stadt Gelsenkirchen im März 2002 geschlossene „Vereinbarung zur Übertragung von Aufgaben des Rettungsdienstes“ mit der „Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst und Sanitätswesen (ARGE)“ musste zwingend aufgehoben werden. Die Kündigung und der Beschluss zur Ausschreibung erfolgten im Jahr 2012. Beides wurde mit der ARGE zuvor besprochen. Sie wurde ausführlich über die bestehende Rechtslage informiert. Die Stadt Gelsenkirchen ist grundsätzlich an einer weiteren Zusammenarbeit mit der ARGE interessiert. Das wurde sogar in einem Ratsbeschluss im September 2012 festgehalten.
Die über Sicherheitskonzepte notwendigen Einsätze von Rettungs- und Sanitätspersonal bei Großveranstaltungen werden grundsätzlich von den Veranstaltern organisiert und sind auch von diesen zu bezahlen.
Der Rettungsdienst in Gelsenkirchen wird von gut ausgebildetem Personal betrieben. Dies wird auch künftig der Fall sein. Nur wer die erforderliche Qualifikation hat, wird in Gelsenkirchen Notfalleinsätze und Krankentransporte fahren dürfen. Insofern ist die „Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst und Sanitätswesen (ARGE)“ aufgerufen, sich mit einem qualifiziertem Angebot an der Ausschreibung zu beteiligen.