31. Mai 2013, 12:50 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 31. Mai 2013, 12:50 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
GE. Gut zwei Jahre nach dem Zensus 2011 hat das Statistische Landesamt (IT.NRW) nunmehr eine neue amtliche Einwohnerzahl für Gelsenkirchen bekanntgegeben. Danach hatte Gelsenkirchen zum 31.12.2011 genau 257.994 Einwohnerinnen und Einwohner. Gelsenkirchen hat demnach rund 1342 Einwohner mehr als nach der bisherigen Berechnung, was einem Zuwachs von 0,5 Prozent entspricht.
Die Feststellung der Einwohnerzahl beruht auf einer Hochrechnung der Ergebnisse aus einer Haushaltsstichprobe. Hierbei wurden bei 950 Adressen und etwa 4200 Haushalten etwa 9000 Personen befragt. Einige Personen waren in diesem Adressenpool zusätzlich angetroffen worden, waren also beim Zensus-Stichtag noch nicht bei der Meldebehörde gemeldet. Andererseits waren einige Personen nicht mehr unter den ausgewählten Adressen anzutreffen, sind aber bei der Meldebehörde noch unter der alten Adresse gemeldet gewesen. Die hieraus resultierende Differenz an Personen in der Haushaltsstichprobe wurde hochgerechnet und mit den im Melderegister erfassten Personen als neue Einwohnerzahl festgelegt.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit 17 544 938 Personen dagegen 1,7 Prozent weniger Einwohner als bisher angenommen (17.841.956).
Nach ersten Berechnungen wirkt sich die höhere Einwohnerzahl in Gelsenkirchen positiv auf die Finanzzuweisungen aus. Bei einer Differenz von 1342 Personen kann Gelsenkirchen mit rund 3,5 Millionen Euro mehr an Zuweisungen rechnen.
Oberbürgermeister Frank Baranowski: „Es ist erfreulich, dass jetzt eine realistische Zahl vorliegt. Wenn man davon ausgeht, dass die jetzt festgestellten zusätzlichen Einwohner auch bisher schon Leistungen der Stadt in Anspruch genommen haben, wird deutlich, dass Gelsenkirchen in den vergangenen Jahren zu wenig Geld erhalten hat. Es ist bedauerlich, dass die Zahlungen erst 2014 angepasst werden.“
Bei der Volkszählung 1987 wurden jeweils als Vollerhebung eine Volks- und Berufszählung, eine Arbeitsstättenzählung und eine Gebäude- und Wohnungszählung durchgeführt. Der Zensus 2011 hatte als Vollerhebung eine Gebäude- und Wohnungszählung im Programm, dazu eine Haushaltsstichprobe, mit deren Hilfe ein Abzug des Melderegisters mit einem statistischen Hochrechnungsverfahren für die Feststellung einer amtlichen Bevölkerungszahl bereinigt wurde. Bei der Volkszählung 1987 betrug die Differenz zwischen alter und neuer amtlicher Einwohnerzahl + 4719 Personen.