04. November 2022, 12:54 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Bereits mit dem ersten Gelsenkirchener Appell im Jahr 2014 haben Vertreterinnen und Vertreter der Kirchen und Gewerkschaften deutlich gemacht, dass die Beteiligung von langzeitarbeitslosen Menschen im Rahmen eines Sozialen Arbeitsmarktes alternativlos ist. Die Schaffung von Chancen auf soziokulturelle Teilhabe und die Sicherstellung eines würdevollen Lebens in der Mitte der Gesellschaft sind heute wie damals die zentralen Anforderungen an diesen Sozialen Arbeitsmarkt.
Der Deutsche Bundestag beabsichtigt, den Sozialen Arbeitsmarkt dauerhaft zu etablieren. Das ist auch im Koalitionsvertrag so vereinbart. Im Haushaltsplanentwurf des Finanzministers, der im Bundestag beraten wird, sind allerdings die erforderlichen Mittel für die Umsetzung des Sozialen Arbeitsmarktes nicht enthalten. Damit läuft die Entfristung ins Leere. Als Konsequenz können keine zusätzlichen Stellen vom Jobcenter bewilligt werden.
Vor diesem Hintergrund hat sich ein breites Bündnis aus Kirchen, Gewerkschaften, Stadtverwaltung und Parteien auf einen Gelsenkirchener Appell 2.0 verständigt, der zu den Beratungen des Bundeshaushalts veröffentlicht werden soll.
Der Gelsenkirchener Appell aus dem Jahre 2012 hatte die Diskussion um einen Sozialen Arbeitsmarkt bundesweit angestoßen und letztlich zum Erfolg geführt. Der aktuelle Appell 2.0 wird am
Dienstag, 8. November 2022, um 14.45 Uhr
im Ratssaal des Hans-Sachs-Hauses
Ebertstraße 11, 45879 Gelsenkirchen
von Oberbürgermeisterin Karin Welge, Mark Rosendahl, Geschäftsführer des DGB-Emscher-Lippe, und weiteren Initiatoren vorgestellt.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sind zur Berichterstattung herzlich eingeladen.