08. Juli 2013, 11:27 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Dem Referat 30 - Recht und Ordnung - (Fundbüro) wurden in der Zeit vom 16. Mai 2013 bis zum 30. Juni 2013 folgende Fundsachen übergeben oder gemeldet:
Fahrräder, Mobiltelefone, diverse Dokumente, Geldbörsen, Brillen, Kleidung, Schmuck und Taschen.
Die Eigentümer können ihre Rechte bei den zuständigen Fundbüros geltend machen. Mit Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes erlöschen die Rechte des Verlierers.
Die Gelsenkirchener Fundbüros befinden sich im BÜRGERcenter im Rathaus Buer an der Goldbergstraße 12, im BÜRGERcenter in der Vorburg Schloss Horst an der Turfstraße 21, im BÜRGERcenter an der Husemannstraße 32 und im BÜRGERcenter an der Cranger Straße 262.
Die BÜRGERcenter sind telefonisch unter dem Sammelruf 169/21 00 erreichbar.
Außerdem sind die Fundsachen im Internet unter http://www.gelsenkirchen.de/de/Rathaus/Fundsachen veröffentlicht.