12. Juli 2013, 11:50 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Die Emscher-Lippe-Region ist seit vielen Jahren Fördergebiet im Rahmen des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms des Landes Nordrhein-Westfalen. Mit diesem Förderprogramm können betriebliche Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Fremdenverkehr und bestimmten Dienstleistungsbranchen mit nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen unterstützt werden, sofern eine überregionale Umsatzbedeutung vorliegt.
Am 20. Juni 2013 hat die Europäische Kommission die neuen Regionalleitlinien für den Zeitraum 2014 bis 2020 veröffentlicht. Diese treten am 1. Juli 2014 in Kraft. Obgleich sich nach dem bisherigen Verhandlungsstand auf Bund/Länder-Ebene bei den bisherigen Fördergebieten kaum Veränderungen ergeben werden, sehen die neuen Richtlinien, z. B. bei den Förderhöchstsätzen, Änderungen vor. Die NRW.BANK teilt in diesem Zusammenhang mit, dass die Bewilligung von Investitionszuschüssen auf der derzeit geltenden Grundlage nur noch bis zum 30. Juni 2014 zulässig sein wird. Die Frist für die Entgegennahme von Anträgen wird vom 31. August 2013 auf den 28. Februar 2014 verlängert.
Interessierte Unternehmen, die betriebliche Investitionen planen, sollten daher eine rechtzeitige Antragsstellung prüfen.
Fördervoraussetzungen zum Antragsverfahren erläutern die IHK Nord Westfalen, Ansprechpartner: Klemens Hütter, Telefon: 0209 388-103, email: huetter@ihk-nordwestfalen.de sowie für Unternehmen mit Betriebssitz in Gelsenkirchen die Stadt Gelsenkirchen, Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Ansprechpartner: Markus Bechtel, Telefon: 0209 169-4331, email: markus.bechtel@gelsenkirchen.de