14. Juli 2013, 13:06 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die Behauptung der CDU, dass im neuen Hans-Sachs-Haus keine politischen Veranstaltungen möglich sein sollen, ist vollkommen aus der Luft gegriffen. Die Nutzungsordnung, die in dieser Woche vom Rat verabschiedet werden soll, sieht im Widmungszweck (§ 1) explizit „Veranstaltungen verschiedener Art“ vor. Das schließt selbstverständlich Veranstaltungen demokratischer Parteien und auch Gewerkschaftsveranstaltungen ein.
Die Verwaltung weist daher die Aussage der CDU als falsch zurück. Zumal in § 1 (7) genau aufgelistet wird, welche Veranstaltungen nicht gestattet sein sollen. Darunter fallen 1. private Feiern wie Geburtstage, 2. Verkaufsveranstaltungen und Messen sowie 3. Veranstaltungen mit Tieren wie z. B. Zuchtschauen.
Die Auffassung der CDU, das neue Rathaus müsse ein “Haus für die Bürger“ sein, wird von der Verwaltung geteilt und ist im Beschlussvorschlag deshalb auch ausdrücklich so verankert worden. In dem Entwurf, der auch der CDU vorliegt, heißt es in § 1 (1): „Das Hans-Sachs-Haus ist das stadtprägende Bauwerk der Stadt Gelsenkirchen. Nach Maßgabe dieser Nutzungs- und Entgeltordnung ist es über die originäre Nutzung als Verwaltungsgebäude hinaus eine öffentliche Einrichtung der Stadt Gelsenkirchen. In diesem Rahmen kann es als „Haus für die Bürger“ für Veranstaltungen verschiedener Art genutzt werden.“
Dass die Verwaltung das Thema „politischer Extremismus“ nicht umgeht, sollte ihr nicht zur Last gelegt werden. So heißt es in § 2 der Nutzungsordnung: „Die Nutzer verpflichten sich, dass bei den in den Räumlichkeiten geplanten Veranstaltungen kein rechtsextremes, rassistisches, antisemitisches oderantidemokratisches Gedankengut dargestellt und verbreitet wird.“