26. Juli 2013, 11:50 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die Strukturen rund um das Bildungs- und Teilhabepaket werden vereinfacht und sollen dadurch bürgerfreundlicher werden. Deshalb erfolgt zum 1. August 2013 eine vollständige Rückübertragung der Abwicklung der Leistungen des Bildungspaketes vom Jobcenter auf die Stadt Gelsenkirchen.
Das bedeutet, dass alle Anträge und Bewilligungen für alle Berechtigten und alle Abrechnungen mit allen Leistungsanbietern nur noch bei der Stadt Gelsenkirchen (Referat Erziehung und Bildung) erfolgen. Ein entsprechender Vorschlag an den Rat der Stadt und an die Trägerversammlung des Jobcenters wurde angenommen.
Bisher erhielten Bürgerinnen und Bürger die Leistungen des Bildungspaketes an zwei Stellen: dem Integrationscenter für Arbeit (IAG) und der Stadtverwaltung (Referat Erziehung und Bildung). Neben der für Familien unbefriedigenden Situation mehrerer Ansprechpartner waren Reibungsverluste durch Schnittstellen zwischen Jobcenter und Referat Erziehung Bildung einerseits sowie Referat Erziehung und Bildung und Leistungsanbietern andererseits nicht zu vermeiden.
Durch diese Vereinfachung wird die Abwicklung des Bildungspaketes in Gelsenkirchen wesentlich bürger- und familienfreundlicher. Profitieren werden davon aber nicht nur alle Berechtigten, die künftig nur noch einen Ansprechpartner haben. Die Bereitschaft zur Mitarbeit von Leistungsanbietern z. B. für Mittagessen und Teilhabeleistungen wird ebenfalls steigen. Weitere Ergebnisverbesserungen werden unter anderem durch Optimierung der Verwaltungsabläufe angestrebt.
Lediglich die Auszahlung des Schulbedarfspaketes für Arbeitslosengeld II-Berechtigte wird weiter beim IAG im Rahmen der Auszahlung der Regelleistungen belassen. Die Auszahlung erfolgt automatisch, eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Die nächsten Auszahlungstermine: 1.August 2013 (70 Euro) und 01. Februar 2014 (30 Euro).
Die gemeinsamen Bemühungen des Integrationscenters für Arbeit Gelsenkirchen und der Stadt Gelsenkirchen (Referat Erziehung und Bildung), möglichst viele Kinder in Gelsenkirchen am Bildungspaket teilhaben zu lassen, waren erfolgreich. Beim Mittelabfluss erreichte Gelsenkirchen für das Jahr 2012 in einem Ranking des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales einen zweiten Platz unter den Ruhrgebietsgemeinden und NRW-weit einen Wert im oberen Viertel.
Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket unter Tel. 169 – 3700 und im Internet unter www.gefoerdert-in-gelsenkirchen.de.
Leistungen des Bildungspaketes und Berechtigte
Aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden Zuschüsse zum Mittagessen und ein Schulbedarfspaket gezahlt. Die Kosten für Fahrten und Ausflüge in Schule oder Kindertageseinrichtung werden übernommen, bei Notwendigkeit auch die Kosten der Nachhilfe. Zusätzlich gibt es monatlich 10 € für Mitmachkosten bei gemeinschaftlichen Aktivitäten wie Sportvereinen oder Musikunterricht.
Kinder und Jugendliche werden gefördert, wenn die Kinder Leistungen nach dem SGB II (ALG II oder Sozialgeld) erhalten oder die Kinder Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung/Sozialhilfe) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder wenn die Eltern für ihre Kinder Wohngeld und /oder Kindergeldzuschlag erhalten.
In Gelsenkirchen sind etwa 18.500 Kinder und Jugendliche berechtigt, davon 14.000 Empfänger von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld sowie 4.500 Empfänger von Wohngeld, Kinderzuschlag und SGB XII-Leistungen sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.