16. Mai 2022, 14:23 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Mit dem Ratsbeschluss am 12. Mai 2022 ist die neue Satzung der Stadtbibliothek Gelsenkirchen verabschiedet worden. Das Team der Stadtbibliothek hat in einem aufwändigen Prozess die Satzung als wichtiges Dokument für Kundinnen und Kunden zeitgemäß überarbeitet und alle Handlungsfelder rechtssicher aktualisiert.
Dabei sind zwei Aspekte besonders hervorzuheben: Die Nutzungsgebühren der Stadtbibliothek sind mit 16 € Jahresgebühr (ermäßigt 8 €) weiterhin unverändert günstig. Dies zeigt auch der Vergleich mit weiteren Kommunen in NRW. Damit bleibt das Preisgefüge für die Nutzung der Stadtbibliothek weiterhin niedrigschwellig. Verankert ist auch, dass alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres Medien in der Bibliothek kostenlos ausleihen können.
Anne Heselhaus, Dezernentin für Kultur, Bildung, Jugend, Sport und Integration, freut sich darüber: „In unserer Stadt ist der Zugang zu Medien und Informationen für alle, insbesondere für Kinder und Jugendliche, durch das günstige und vielfältige Angebot der Stadtbibliothek besonders erleichtert. Auch für Schülerinnen und Schüler, von denen die Bibliothek stark genutzt wird, profitieren von diesem Angebot.“
Klaus Rostek, Leiter des Referates Bildung, ergänzt: „Die Stadtbibliothek als außerschulischer Lernort unterstützt das Thema Bildung mit ihren Angeboten und bietet eine Vielzahl von Quellen. Ob Bücher, Onlineplattformen, Ebooks oder die Onleihe – für jede Frage bietet die Stadtbibliothek eine fundierte Antwort.“
Das gesamte Angebot der Stadtbibliothek mit Zentralbibliothek, Kinderbibliothek, Medienzentrum und den Stadtteilbibliotheken in Buer, Erle und Horst sowie die neue Satzung sind unter stadtbibliothek.gelsenkirchen.de abrufbar.