13. Mai 2022, 12:47 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
GE. Der 18. Landtag Nordrhein-Westfalen wird am kommenden Sonntag, 15. Mai 2022, gewählt. Jeder der rund 170.000 Gelsenkirchener Wahlberechtigten hat zwei Stimmen: eine Erststimme für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei. Die Wahl erfolgt für fünf Jahre.
Am Wahlsonntag öffnen die Wahlräume von 8 bis 18 Uhr. Alle Wahlberechtigten können in diesem Zeitraum wählen gehen, sofern sie nicht bereits an der Briefwahl teilgenommen haben. Bisher haben 34.903 Wählerinnen und Wähler einen Briefwahlantrag gestellt (Stand Donnerstag, 12. Mai 2022). Das sind mehr als 10.000 Anträge mehr als bei der Landtagswahl 2017.
Wahlberechtigte, die ihre Wahlberechtigungskarte verlegt haben, können dennoch wählen, da sie im Wählerverzeichnis ihres Wahllokals registriert sind. Das entsprechende Wahllokal ist zu finden unter: www.gelsenkirchen.de/wahlraumfinden
Wer die lokalen Ergebnisse über das Internet abrufen möchte, kann dies unter der Internetadresse wahl.gelsenkirchen.de/Ergebnisse tun. Wegen der zu erwartenden hohen Zugriffszahlen kann es im Internet gelegentlich zu Verzögerungen kommen.