20. August 2013, 14:25 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Oberbürgermeister Frank Baranowski begrüßt den von NRW-Bauminister Michael Groschek vorgelegten Entwurf für ein Wohnungsaufsichtsgesetz. Danach müssen künftig für jeden erwachsenen Bewohner mindestens neun Quadratmeter und für Kinder bis sechs Jahren mindestens sechs Quadratmeter zur Verfügung stehen.
„Vor dem Hintergrund der auch in Gelsenkirchen zu beobachtenden Belegung privater Schrottimmobilien mit Armutsflüchtlingen aus Südosteuropa kann das Gesetz uns helfen, menschenunwürdige Zustände zu verhindern“, so Frank Baranowski.
Das Gesetz sieht vor, dass Kommunen bei Zuwiderhandlungen einschreiten und bei Bedarf schrottreife Immobilien für "unbewohnbar" erklären und die Zwangsräumung anordnen können. Auch wenn Wohnraum gesundheitsgefährdend ist, kann die Kommune künftig den Wohnungseigner auffordern, den Missstand zu beheben.
Die Stadt Gelsenkirchen beobachtet mit wachsender Sorge die Verhältnisse in einzelnen privaten Wohngebäuden. Bei Überprüfungen gab es Hinweise auf Überbelegungen und gesundheitsgefährdende Missstände. Derzeit sind die ordnungsrechtlichen Handlungsspielräume allerdings begrenzt. Ein neues Wohnungsaufsichtsgesetz wird die Durchgriffskraft der Kommunen deutlich verstärken.
Frank Baranowski. „Dieses Gesetz ist längst überfällig, damit wir gegen skrupellose Schlepper und Hauseigentümer vorgehen können, die die Notlage der Armutsflüchtlinge ausnutzen. Deshalb ist es wichtig, dass wir in den Städten endlich ein wirksames Instrument bekommen.“