21. August 2013, 16:17 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Oberbürgermeister Frank Baranowski kritisiert deutlich die Veränderungen im Gemeindefinanzierungsgesetz(GFG), insbesondere im Bereich des Soziallastenansatzes und des Hauptansatzes. Diese Veränderungen führen im Vergleich zur Berechnungsgrundlage des Vorjahres zu einer verringerten Zuweisung von 6,4 Millionen Euro für die Stadt Gelsenkirchen.
„Es ist schon sehr schwierig auf die Einbrüche bei der Gewerbesteuer zu reagieren, für die wir ja über das GFG einen Ausgleich bekommen. Wenn aber jetzt auch Schlüsselzuweisungen über das Gemeindefinanzierungsgesetz nicht mehr verlässlich sind, ist eine exakte Haushaltsplanung kaum noch möglich“, macht Oberbürgermeister Frank Baranowski deutlich.
Erst vor zwei Jahren war der Soziallastenansatz auf 15,3 angehoben worden. Verbunden damit war eine Abmilderungshilfe für die Kommunen, die dadurch benachteiligt wurden. Jetzt wird der Ansatz wieder deutlich auf 13,85 und im Folgejahr sogar auf 12,4 abgesenkt, ohne dass über eine Abmilderungshilfe nachgedacht wird. Zumindest hier erwartet der Oberbürgermeister ein Einlenken des Landes bis zur zweiten Modellrechnung: „Gerade als eine der größeren Städte leiden wir unverändert unter sehr hohen Sozialausgaben. Hier gibt es keine Entwarnung und auch keinen Grund den Soziallastenansatz zu senken.“