24. Februar 2022, 17:10 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die Stadt Gelsenkirchen wird ab Sonntag, 27. Februar 2022, erstmals den Novavax-Impfstoff für Personen ab 18 Jahren einsetzen können. Eine entsprechende Lieferung hat das Land Nordrhein-Westfalen heute angekündigt. Danach erhält Gelsenkirchen zunächst 2.200 Impfdosen.
Berechtigte Personen können sich ab dem morgigen Freitag, 25. Februar 2022, ab 8 Uhr, im städtischen Onlineportal www.gelsenkirchen.de/coronaimpfung anmelden. Die ersten Impfungen sind ab Sonntag, 27. Februar 2022, ausschließlich im Impfzentrum möglich.
Aktuell unterliegt der Novavax-Impstoff einer durch das Land vorgegebenen Priorisierung und soll zunächst vor allem ungeimpftem Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen angeboten werden, wenn sie nach dem Infektionsschutzgesetz von einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind. Weiterhin können sich Personen mit attestierter Unverträglichkeit gegenüber mRNA-Impfstoffen impfen lassen. Falls nicht alle gelieferten Dosen an diese beiden priorisierten Gruppen verimpft wurden, stehen sie anderen Interessierten über 18 Jahren zur Verfügung.
Zum Termin im Impfzentrum sind unbedingt folgende Unterlagen mitzubringen:
- Per E-Mail erhaltende Terminbestätigung (ausgedruckt oder digital)
- Personalausweis oder einen anderen Lichtbildausweis
- Krankenkassenkarte
- Persönlichen Impfpass (wenn vorhanden)
- Wer priorisiert ist, muss einen Nachweis mitbringen, entweder:
- Personen, die einen Beruf ausüben, der ab 15. März von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen ist, müssen dies mit einer im Internet hinterlegten Arbeitgeberbescheinigung nachweisen oder
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht mit einem mRNA-Impfstoff impfen lassen können, können dies mit einem ärztlichen Attest nachweisen.
Hintergrund
Alternativ zu den bisherigen Impfstoffen hatte die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) zur Grundimmunisierung gegen COVID-19 den Impfstoff Nuvaxovid von Novavax allen Personen ab 18 Jahren empfohlen. Verabreicht werden sollen zwei Dosen mit einem Mindestabstand von drei Wochen. Die Terminvereinbarung für die Zweitimpfung wird in der E-Mail zur Bestätigung der Erstimpfung angeboten. Der Impfstoff ist bislang außer in medizinisch begründeten Ausnahmefällen nicht für eine Booster-Impfung zugelassen.