24. Februar 2022, 16:32 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 24. Februar 2022, 16:32 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
GE. Mit der derzeit geltenden 57. Corona-Schutz-Verordnung des Landes NRW haben sich auch die Serviceangebote der Stadtbibliothek und der Volkshochschule Gelsenkirchen (vhs) erneut geändert.
Für die Stadtbibliothek gilt nun: Der Einlass und die Nutzung der Räume der Stadtbibliothek (Aufenthalt, Recherche, Arbeit an Lern- und PC-Plätzen) ist ab sofort wieder unter 3G-Bedingungen möglich (geimpft, genesen, getestet). Für Ausleihe und Rückgabe gilt weiterhin ebenfalls die 3G-Regelung. Die Nachweise sind beim Betreten der Zweigstellen vorzulegen. Die kontaktlose Rückgabe von Medien ist weiterhin jederzeit über die Außenrückgabe am Bildungszentrum möglich.
Die jeweils geltenden aktuellen Informationen können auch jederzeit der Homepage der Stadtbibliothek unter www.stadtbibliothek-gelsenkirchen.de entnommen werden.
Unterschiedliche Regelungen für VHS-Kurse
Für die Teilnahme an den Kursen der Volkshochschule gelten derweil gerade ganz unterschiedliche Regelungen: Kurse der schulischen, beruflichen oder berufsbezogenen Bildung sowie Integrationskurse dürfen ausschließlich von immunisierten oder getesteten Personen besucht werden (3G). Dies gilt auch für Prüfungen, Tests und Einstufungen.
Alle anderen Kursangebote dürfen nur von immunisierten Personen (geimpft oder genesen) besucht werden, hier gilt also die 2G-Regelung. Dies gilt unabhängig davon, ob Veranstaltungen und Kurse im Freien oder in Innenräumen stattfinden.
Bei Bewegungskursen in Innenräumen und Aquagymnastik gilt die 2Gplus-Regelung: Zusätzlich zu 2G ist von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vor jedem Kurstermin ein negatives Testzertifikat vorzulegen. Diese zusätzliche Testpflicht entfällt für alle, die gemäß der Corona-Schutzverordnung dreimal geimpft sind. Die Testpflicht entfällt zudem für geimpfte genesene Personen oder Personen mit einer zweimaligen Impfung, wenn die zweite Impfung mehr als 14 aber höchstens 90 Tage zurückliegt. Auch für genesene Personen, deren Infektion vor mehr als 28 aber höchstens vor 90 Tagen mit einem PCR-Test nachgewiesen worden ist, entfällt die Testpflicht.
Bei kontaktlosen Bewegungskursen im Freien (zum Beispiel Nordic-Walking) gilt die 3G-Regelung, das heißt es können immunisierte oder getestete Personen teilnehmen.
Aktuelle Information hierzu sind auf der Homepage der VHS unter www.vhs-gelsenkirchen.de vermerkt.