17. Januar 2022, 16:57 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die Stadt verschickt in den nächsten Tagen die Grundbesitzabgabenbescheide für das Jahr 2022 Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sollten die Bescheide bis zum Monatsende erhalten haben.
Rund 70.000 Bescheide verschickt die Stadt. Die Zahl der Grundstücke für die Grundbesitzabgaben erhoben werden liegt bei etwa 60.000. Das voraussichtliche Aufkommen der Grundsteuer liegt für das Jahr 2022 bei rund 47 Millionen Euro. Der städtische Haushalt hat insgesamt eine Größe von über 1 Milliarde Euro.
Mit den Bescheiden werden in der Regel neben der Grundsteuer auch die Gebühren für Müllabfuhr (Restmüll und Bioabfall), Grundstücksentwässerung (Schmutz- und Niederschlagswasser) sowie für Straßenreinigung und Winterdienst festgesetzt.
Die Grundsteuer fließt in den Haushalt der Stadt. Mit den erhobenen Gebühren werden die jeweiligen Kosten wie etwa für die Müllabfuhr oder Straßenreinigung auf die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer umgelegt. Grundlage sind das Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen und die vom Rat der Stadt erlassenen Gebührensatzungen.
Auf Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst entfallen fast 11 Millionen Euro, auf die Abfallentsorgung etwas mehr als 33 Millionen Euro und auf die Grundstücksentwässerung rund 60 Millionen Euro, in der Summe sind dies fast 105 Millionen Euro.
Zur Erstellung der Bescheide werden mehrere Millionen Datensätze verarbeitet. Aufgrund dieser hohen Datenmenge konnten etwaige Änderungen wie zum Beispiel bei der Größe der Müllbehälter nur berücksichtigt werden, wenn sie bis Anfang Dezember 2021 der Stadt bekannt geworden sind. Solche Änderungen werden mit den ersten Änderungsbescheiden ab Ende Januar rückwirkend berücksichtigt.
Aufgrund einer Grundsteuerreform durch den Bundesgesetzgeber kann es sein, dass einzelne Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer höher oder geringer belastet werden könnten. Zwar wurde die Grundsteuer bereits im Jahr 2019 reformiert, doch umgesetzt wird sie schrittweise bis Ende des Jahres 2024. Die Stadt Gelsenkirchen wird die Grundsteuerreform nicht nutzen, um Mehreinnahmen zu erzielen, sondern strebt Aufkommensneutralität an.
Die in diesem Jahr verschickten Grundsteuerbescheide enthalten ein Merkblatt der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen, in dem der weitere Ablauf und das Verfahren zur Feststellung der neuen Grundsteuerwerte beschrieben werden. Fragen hierzu sind direkt an das zuständige Finanzamt Gelsenkirchen zu richten. Ab April wird eine kostenlose Telefon-Hotline angeboten, an die sich Bürgerinnen und Bürger mit ihren Fragen wenden können. Die Erreichbarkeit der Hotline wird ab April auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen unter www.finanzverwaltung.nrw.de veröffentlicht werden.
Hinweis an die Redaktionen: Ausführliche Informationen und Hintergrundinformationen sind im Anhang zu finden.