05. September 2013, 13:56 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
GE. „Man merkt nie, was schon getan wurde, man sieht immer nur, was noch zu tun bleibt.“ (Marie Curie)
Das gilt auch für die Haushaltskonsolidierung in Gelsenkirchen.
Die gute Nachricht vorweg: Das Defizit in 2014 wird mit *21 Mio. € nur halb so hoch ausfallen, wie ursprünglich angenommen.
Die schlechte Nachricht aber sofort hinterher: Die positive Entwicklung in 2014 ist leider nicht nachhaltig. Schon ab 2015 würden ohne Gegensteuerungsmaßnahmen die Defizite deutlich anwachsen und den im Stärkungspakt vorgeschriebenen Haushaltsausgleich in 2018 bzw. 2021 gefährden. Grund dafür sind zurückgehende Gewerbesteuern bei gleichzeitig steigenden Sozialtransfers.
Daher sieht der Haushaltssanierungsplan neue umfangreiche Maßnahmen vor. Im Zeitraum 2014 bis 2021 steigt das
Konsolidierungsvolumen um rund *38 Mio. € auf insgesamt über *140 Mio. €.
Zu den neuen Konsolidierungsmaßnahmen gehören
• die Reduzierung von Flächen im Schulbereich analog zur Entwicklung der Schülerzahlen,
• höhere Ausschüttungen der wirtschaftlichen Beteiligungen an den Kernhaushalt sowie
• eine Erhöhung der Vergnügungssteuer.
Vorgesehen ist für 2017 auch eine weitere Erhöhung der Grundsteuer um100 %-Punkte auf dann 645. Diese Maßnahme steht jedoch unter einem Vorbehalt. In Abhängigkeit vom Umfang der Bundesbeteiligung an der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen kann auf diese Maßnahme ggf. verzichtet werden.
Um den Haushalt ab 2018 auszugleichen, reicht aber nicht nur eine gewissenhafte Abarbeitung des Haushaltssanierungsplanes. Auch die externen Rahmenbedingungen müssen stimmen. Dazu zähle ich
• die weitere Entwicklung der Gewerbesteuer,
• die Schlüsselzuweisungen des Landes und
• die noch ausstehende Konkretisierung der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen.
Darüber hinaus darf auch die für Rumänen und Bulgaren ab 2014 geltende Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht zu Zusatzbelastung im Haushalt führen.
Zunächst zur Gewerbesteuer:
Die Gewerbesteuer ist in Gelsenkirchen starken Schwankungen unterworfen. Das liegt daran, dass das Aufkommen im Wesentlichen von wenigen Großbetrieben getragen wird. Wirtschaftliche Schwierigkeiten eines einzelnen Betriebs führen dann bereits zu massiven Einbrüchen. Ist eine ganze Branche betroffen, sind die Auswirkungen auf unseren Haushalt umso größer.
So zuletzt geschehen in 2012. Aus veranschlagten *108 Mio. € Ansatz wurden am Ende nur noch *23 Mio. € Ist. Ein Einbruch um fast 80%!
Das Aufkommen lag damit auf dem Niveau von Gemeinden wie Olpe, Lennestadt, Wetter, Vreden oder Würselen. Nur mit dem Unterschied, dass Gelsenkirchen etwa 10-mal so groß ist und deshalb auch einen etwa 20-mal so hohen Finanzbedarf begründet. Dieser Bedarf kann nicht gedeckt werden, wenn die wichtigste kommunale Steuer hier zur „Bagatellsteuer“ degeneriert.
Schuld an dieser Situation sind im Wesentlichen diverse Steuerreformen seit den 90er Jahren mit denen konjunkturunabhängige Elemente der Bemessungsgrundlage abgeschafft und gleichzeitig erweiterte Verlustverrechnungsmöglichkeiten für Großkonzerne eröffnet wurden.
Die Erwartungen an die Gewerbesteuer musste ich bereits in der Vergangenheit nach unten korrigieren. Gegenüber der Vorjahresplanung wird das Aufkommen im Zeitraum 2014-2021 noch einmal um über *300 Mio. € einbrechen. Gegenüber dem HSP 2012 liegt der Rückgang sogar bei mehr als *500 Mio. €.
In strukturstarken Regionen sprudelt zurzeit die Gewerbesteuer. Daher wird dort natürlich auch kein Reformbedarf gesehen. Für uns wird die Gewerbesteuer aber mehr und mehr zum Problem. Daher müssen dringend Reformen auf den Weg gebracht werden, damit auch in Gelsenkirchen die Gewerbesteuer wieder eine gute und verlässliche Kommunalsteuer wird.
Lassen Sie mich nun zu den Schlüsselzuweisungen des Landes überleiten. Wir erwarten in 2014 rund *309 Mio. €. Das sind rund 40% unserer Einnahmen außerhalb der Gebührenhaushalte.
Schlüsselzuweisungen sollen eigentlich Schwankungen bei den Steuereinnahmen und nicht durch Steuern oder direkte Zuweisungen gedeckte Finanzbedarfe der Kommunen ausgleichen. Das funktioniert aber nur, wenn bei der Verteilung der Schlüsselmasse auch tatsächliche Finanzbedarf zu Grunde gelegt werden.
Über Jahre hinweg sind soziale Sonderbelastungen der großen Städte im Ruhrgebiet bewusst nicht ausreichend berücksichtigt worden. Erst in den Gemeindefinanzierungsgesetzen 2011 und 2012 wurden insoweit längst überfällige Korrekturen vorgenommen.
Mit der Erhöhung des Soziallastenansatzes auf den Faktor 15,3 im GFG 2012 (Vervierfachung gegenüber 2010) ist erstmalig eine annähernd bedarfsgerechte Verteilung der Schlüsselmasse erfolgt. Die für 2013 notwendige Anpassung des Faktors auf 17,76 ist aber unterlassen worden. Damit hat die Landesregierung die Rolle rückwärts eingeleitet, die nun bis ins GFG 2015 vollzogen werden soll. Der Soziallastenansatz soll zunächst auf 13,85 und im GFG 2015 sogar noch weiter auf 12,4 sinken.
Im Ergebnis würden damit in 2014 mehr als *5 Mio. € Schlüsselzuweisungen für den städtischen Haushalt verloren gehen. So sieht es die 1. Modellrechnung vor. Diese müssten an anderer Stelle wieder kompensiert werden, wenn es bis zur 2. Modellrechnung und zur Verabschiedung des GFG nicht noch zu Veränderungen kommt.
Daher plädiere ich nachdrücklich für die Beibehaltung des im GFG 2012 gefundenen Soziallastenansatzes von 15,3. Vor allem vor dem Hintergrund, dass die Anpassung des Soziallastenansatzes auf Berechnungsgrundlagen des Jahres 2009 beruhen. Dem Jahr, das durch Sondereffekte wie NKF-Umstellung oder Weltfinanzkrise alles andere als repräsentativ war.
An die falsch berechnete strukturelle Lücke als Basis für die Zahlungen nach dem Stärkungspaktgesetz sei an dieser Stelle noch einmal erinnert.
Gerechtigkeit ist nach Definition der Landesregierung Ungerechtigkeit für alle. Wohlklingend spricht die Landesregierung von einer Solidaritätsumlage, mit der vermeintlich reiche Städte mit rund 181 Mio. € an der Finanzierung der 2. Stufe des Stärkungspaktes beteiligt werden sollen.
Unter den Ruhrgebietskommunen gibt es dafür durchaus Sympathien. Gerade Städte wie Bochum, Mülheim oder Dortmund können es verständlicher Weise als ungerecht empfinden, dass sie zur Finanzierung der 2. Stufe des Stärkungspaktes, von der Gelsenkirchen ja profitiert, herangezogen werden, abundante Kommunen wie Düsseldorf oder Monheim aber bisher außen vor bleiben.
Nur die eigentliche Ungerechtigkeit ist doch, dass das Land überhaupt Mittel zur Finanzierung des Stärkungspakts bei den Kommunen einsammelt. Dieser Webfehler im Gesetz ist zu korrigieren! Die Finanzierung der 2. Stufe muss über den Landeshaushalt erfolgen!
Damit mir nicht vorgeworfen wird, nur die Landesregierung zu kritisieren: Jetzt kommt auch die Bundesregierung!
Natürlich hilft uns die Entlastung bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Rund *22 Mio. € beträgt allein die Entlastung des Haushalts in 2014. Das ist gegenüber der Altsituation eine Verbesserung von rund *17 Mio. €. Nur wird ein Großteil davon bereits durch die dynamisch steigenden Umlagezahlungen an den Landschaftsverband aufgezehrt. Die Umlage an den Landschaftsverband stellt im Wesentlichen den kommunalen Finanzierungsbeitrag für Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung dar. Und diese Leistungen steigen. Trotz diverser Gegensteuerungsmaßnahmen der Landschaftsverbände steigt daher unsere Umlage in 2014 auf rund *70 Mio. €. Gegenüber *58 Mio. € in 2011 sind das immerhin 20% mehr.
Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer Verhandlungen mit den Ländern zum Fiskalpakt eine Beteiligung an den Kosten der Eingliederung versprochen. Dieses Versprechen muss nach der Wahl aber auch eingelöst werden, unabhängig davon, wer demnächst die Bundesregierung führt.
Nach Berichten von Ländervertretern sowie den kommunalen Spitzenverbänden könnte die versprochene Beteiligung des Bundes ein Volumen von über *4 Milliarden € ausmachen. Im Ergebnis könnte dadurch die Umlage an den Landschaftsverband deutlich sinken. Mittelfristig rechne ich mit einem Volumen von *15-20 Mio. € pro Jahr.
Im Haushalt 2013 hatte ich daher bereits eine moderate Entlastung von *5 Mio. € jährlich ab 2015 eingeplant. Die Kommunalaufsicht hat dem aber mangels gesetzlicher Grundlage nicht zugestimmt.
Aus meiner Sicht ist eine Veranschlagung aber geboten, damit
a) das Thema nach der Bundestagswahl nicht obsolet wird und
b) im Falle der Umsetzung nach der Bundestagswahl die Mittel auch nicht im Landeshaushalt versickern oder für zusätzliche Leistungen bei den Landschaftsverbänden verausgabt werden.
Daher habe ich auch im Haushaltsentwurf 2014 die Entlastungen aus der zugesagten Beteiligung des Bundes an der Eingliederungshilfe ab 2016 mit *10 Mio. € geplant.
Sollte die Kommunalaufsicht dies gleichwohl erneut ablehnen, sind zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen unausweichlich. Damit wird dann aber auch deutlich, wer dafür die Verantwortung zu tragen hat.
Kommen wir zu meinem letzten Schwerpunkthema, den drohenden Haushaltsbelastungen in Folge des zu erwartenden weiteren Zuzugs aus Rumänien und Bulgarien insbesondere im Hinblick auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit ab dem 01.01.2014. Ein Thema, das stark emotional aufgenommen wird und gerade deshalb einer sachlichen Bewertung nicht entzogen werden darf.
Wir schauen als Stadtverwaltung natürlich nicht tatenlos zu, sondern versuchen uns mit den zur Verfügung stehenden Mitteln darauf auszurichten. Aber wir stoßen dabei an Grenzen und schlimmer noch, wir fühlen uns von Bund, Land und EU allein gelassen. Die Zusage des Landes, insgesamt *7,5 Mio. € an besonders betroffene Städte bereitzustellen, ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Denn das Problem reduziert sich ja nicht auf fehlende Dolmetscher oder Gesundheitshilfen.
Bisher beschränken sich die Ansprüche der Zuwanderer in der Regel auf das Kindergeld. Mit Beginn der Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 2014 geht aber ein kompletter Anspruch auf Sozialleistungen einher. Und dann wird über die Kosten der Unterkunft auch der städtische Haushalt tangiert.
Allein für 2014 rechne ich vorsichtig mit zuzugsbedingten Mehrbelastungen von mindestens *6 Mio. €. Diese Mehraufwendungen dürfen uns aber nicht als weiteres Konsolidierungsvolumen auferlegt werden, da wir nicht Verursacher sind.
Kein Rat der Stadt hat einem zügigen Beitritt Rumäniens und Bulgariens zur EU das Wort geredet. Und kein Rat der Stadt hat die Augen vor der sozialen Situation in den Beitrittsländern verschlossen. Wenn EU-Politiker gleichwohl folgenschwere Beschlüsse gefasst haben, dann dürfen die sozialen und finanziellen Folgen nicht nach „unten“ durchgereicht werden.
Daher habe ich auch eine Refinanzierung zuzugsbedingter Mehrbelastungen im Haushalt veranschlagt. Unabhängig davon ist natürlich die EU in der Pflicht, die Einhaltung sozialer Mindeststandards in den Beitrittsländern sicherzustellen, damit gerade keine Armutswanderung in Europa stattfindet.
Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren, die Herausforderungen, die der Haushalt 2014 mit sich bringt, sind gestiegen. Es bedarf erheblicher Anstrengungen, um tatsächlich ab 2018 den Haushalt ausgleichen zu können. Dass unser Beitrag nur dann zielführend ist, wenn auch Bund und Land zu ihrer Verpflichtung stehen, habe ich deutlich gemacht.
Noch bin ich überzeugt, die einmal gesteckten Ziele zu erreichen. Dabei bitte ich um Ihre volle Unterstützung.
Glück auf!