10. September 2013, 11:05 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Fahrerlaubnisinhaber der Klasse D im gewerblichen Personenverkehr (z.B. Omnibusfahrer), deren Fahrerlaubnis nach dem 10. September 2015 endet, müssen ab sofort den Weiterbildungsnachweis nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (zum Eintrag der Schlüsselzahl „95“) bei der Führerscheinstelle vorlegen. Weitere Informationen unter der Telefonnummer: 169 - 9542.