11. September 2013, 13:39 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Beim Ausbau der Betreuungsplätze für Unter-Dreijährige hat Gelsenkirchen eine Punktlandung hingelegt. Für jedes Kind konnte ein Platz zur Verfügung gestellt werden. Dies ist für Oberbürgermeister Frank Baranowski ein positives Signal, der die Betreuung von Unter-Dreijährigen unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben als einen wichtigen Bestandteil der nahtlosen Präventionskette in Gelsenkirchen sieht. „Dass wir in den vergangenen Jahren den Handlungsschwerpunkt auf Kinderbetreuung und Bildung gelegt haben, trägt jetzt Früchte.“
In den Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft von GeKita (Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung) liegt die durchschnittliche Auslastung zum Stichtag am 30. August 2013 bei 99,68 Prozent. „Bisher ist in Gelsenkirchen eine Bedarfsdeckung festzustellen“, zeigt sich auch Dr. Manfred Beck zufrieden mit der Entwicklung.
In 21 Tageseinrichtungen wurde die Zahl der Betreuungsplätze in den Gruppen für Unter-Dreijährige vorübergehend von 10 auf 15 Plätze erhöht. So konnten 105 zusätzliche U3-Plätze geschaffen werden, um den akuten Bedarf zu decken. Folglich mussten in Gelsenkirchen Eltern ihren Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz nicht einklagen.
Seit Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014 am 1. August 2013 schreibt das Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiföG) einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz fest. Die Stadt Gelsenkirchen hat in den vergangenen Jahren nahezu jede städtische Einrichtung für Kinder durch Erweiterungen, Umbau oder Anbau optimiert. Das Angebot der Stadt Gelsenkirchen hat sich vom Jahr 2007 von 48 Einrichtungen auf 62 Einrichtungen vergrößert. Weitere Neu- und Ausbaumaßnahmen sollen die U3-Bedarfssituation zukünftig noch weiter entspannen.