11. Oktober 2013, 13:15 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Nachdem das Integrationscenter für Arbeit Gelsenkirchen (IAG) durch eine Entscheidung des Sozialgerichts verpflichtet worden ist, gegenüber einer 4-köpfigen Familie aus Rumänien SGB II Leistungen zu erbringen, ist jetzt entschieden worden, Revision gegen das Urteil einzulegen. Diesen Weg hat das Gericht ausdrücklich zugelassen.
Die für das IAG zuständige Stadträtin und Vorstand für Arbeit und Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz, Karin Welge, macht darauf aufmerksam, dass das IAG bis auf Weiteres die Anträge wie gewohnt einzelfallbezogen nach intensiver Prüfung entscheiden wird.
Karin Welge: „Wir werden jetzt den Eingang der Urteilsbegründung abwarten und dann die Revision hinsichtlich der offenen Rechtslage vorbereiten. Wir können derzeit davon ausgehen, dass das Urteil einzelfallbezogen und nicht in dem Sinne allgemeingültig ist, dass wer Deutschland zum Lebensmittelpunkt erklärt, anspruchsberechtigt nach SGB II ist.“