23. August 2021, 16:23 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die seit dem 20. August geltenden Regelungen der Coronaschutzverordnung NRW haben auch Auswirkungen auf die Sitzungen der städtischen Gremien. Wie das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen auf Nachfrage ausdrücklich bestätigt, müssen alle Teilnehmenden geimpft, genesen oder getestet sein. Das gilt sowohl für die gewählten Vertreterinnen und Vertreter wie auch für alle Zuschauerinnen und Zuschauer.
Getestete Personen sind solche, die über ein bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen.
Der Zugang zu den Sitzungen wird ab sofort kontrolliert. Entsprechende Nachweise (Impfbestätigung, Bestätigung über die Genesung oder die Bestätigung über ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden sein darf) sind bei der Zugangskontrolle vorzuzeigen. Ein Identitätsnachweis (Ausweis etc.) ist ebenfalls bei sich zu führen.
Im Übrigen gelten weiterhin die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und die Pflicht, eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) tragen zu müssen.
Wegen der Zugangskontrolle sollten auch die Zuschauerinnen und Zuschauer frühzeitig vor sitzungsbeginn erscheinen.
Erstmalig angewandt werden die neuen Regelungen bei der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West, der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd und dem Beirat für Senioren. Diese Gremien tagen jeweils am Dienstag, 24. August 2021.