20. August 2021, 15:40 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Das Institut für Stadtgeschichte lädt zu einer Präsenzveranstaltung zum Thema „Die „weltanschauliche Schulung“ der NSDAP“ am Mittwoch, 25. August 2021, um 18 Uhr in den Wissenschaftspark, Munscheidstraße 14, 45886 Gelsenkirchen 45891 Gelsenkirchen ein. Den Vortrag hält Jun.-Prof. Dr. Christian Bunnenberg aus Bochum.
Neben den Konzentrations- und Vernichtungslagern errichteten die Nationalsozialisten auch sogenannte Schulungs- und Gefolgschaftslager, in denen zwischen 1933 und 1945 Parteimitglieder sowie Angehörige der Gliederungen und aus den angeschlossenen Verbänden der NSDAP „weltanschaulich geschult“ und „ausgerichtet“ wurden. Zu diesem Zwecke wurden temporäre „Schulungslager“ und feste "Schulungsburgen" auf allen Ebenen der Parteihierarchie – vom „Kreisschulungslager“ bis zur NS-Ordensburg – eingerichtet und über unterschiedliche Zeiträume mit wechselnder Intensität betrieben.
Neben einer pragmatischen und vor allem zwischen 1933 bis 1935 an der angespannten Personallage der NSDAP ausgerichteten Schulungs- und Erziehungswirklichkeit in den „Schulungslagern“ gab es auch Ziele für die Parteischulungen, die auf mittel- bis langfristigen Perspektiven beruhten. Mit der in einer parteiinternen Denkschrift von 1939 angesprochenen „totalen Aktivierung“ wurde das übergeordnete Ziel verfolgt, alle Parteimitglieder geistig und körperlich im Sinne der nationalsozialistischen Weltanschauung zu „neuen (deutschen) Menschen umzuformen“, damit diese als „Gestalter einer neuen deutschen Zukunft“ die soziale und politische Utopie der „Volksgemeinschaft“ im „Dritten Reich“ soziale Realität werden lassen sollten. Der Vortrag gibt am Beispiel des NS-Gaues Westfalen-Nord einen Einblick in die politischen Zusammenhänge, Orte und Praktiken der politischen "Schulung".
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nur nach Anmeldung telefonisch (0209)169 8551 oder per E-Mail isg@gelsenkirchen.de möglich. Der Eintritt ist frei
Es gelten die 3G-Regeln der Corona-Schutzverordnung NRW: Besucherinnen und Besucher müssen entweder einen Nachweis für die vollständige Impfung bzw. Genesung oder einen negativen, höchstens 48 Stunden alten Antigen-Schnelltest vorlegen. Jugendliche gelten bei Vorlage eines gültigen Schülerausweises als getestet. Eine Aufnahme der Kontaktdaten erfolgt nicht mehr.
Abstands- und Hygienevorschriften sind zu beachten.