21. Oktober 2013, 11:00 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Dem Fundbüro der Stadt Gelsenkirchen wurden in der Zeit vom 15. August 2013 bis 30. September 2013 Fahrräder, Mobiltelefone, diverse Dokumente, Geldbörsen, Brillen, Kleidung, Schmuck, Taschen als Fundsachen übergeben oder gemeldet:
Die Eigentümer können ihre Rechte bei den zuständigen Fundbüros geltend machen. Mit Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes erlöschen die Rechte des Verlierers.
Die Fundbüros der Stadt Gelsenkirchen befinden sich im BÜRGERcenter im Rathaus Buer, Goldbergstraße 12, im BÜRGERcenter in der Vorburg Schloss Horst, Turfstraße 21, im BÜRGERcenter im Hans-Sachs-Haus an der Ebertstraße 11 und im BÜRGERcenter an der Cranger Straße 262.
Die BÜRGERcenter sind telefonisch unter dem Sammelruf 169/21 00 erreichbar. Außerdem sind die Fundsachen im Internet unter http://www.gelsenkirchen.de/de/Rathaus/Fundsachen/default.asp veröffentlicht.