25. Juni 2021, 13:12 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Das Interventionsteam EU-Ost der Stadt Gelsenkirchen hat nach Hinweisen aus der Bevölkerung und aufgrund eigener Erkenntnisse gestern Häuser in der Metzer Straße und der Belforter Straße überprüft. Das gemischte Team aus Kommunalem Ordnungsdienst (KOD), Baubehörde und Wohnungsaufsicht, Arbeitsverwaltung, Polizei, Stromversorger und Sprachmittlern führte dabei umfangreiche Kontrollen durch. Im Detail konnten folgende Verstöße festgestellt werden:
Von insgesamt 54 gemeldeten Personen wurden 27 angetroffen. Aufgrund von Meldeversäumnissen werden gegen acht Personen Bußgeldverfahren eingeleitet. Von Amtswegen können insgesamt 13 Personen abgemeldet werden.
In zwei Fällen hat das Jobcenter Sozialleistungsmissbräuche festgestellt, bei denen durch falsche Angaben unrechtmäßig Leistungen abgerufen wurden.
In einem Fall wurden die gemeldeten Kinder einer Familie nicht angetroffen. Auch die zuständige Schule hat die Kinder bereits vermisst. Die Kinder wurden daher von Amtswegen abgemeldet und die Kindergeldkasse und das Jugendamt für weitere Überprüfungen informiert.
In zwei Wohneinheiten wurde ein Kakerlakenbefall festgestellt. Hier wird das Gesundheitsamt weitere Schritte prüfen.
Auf dem Hof der Metzer Straße konnte während der Überprüfung ein größerer Rattenbefall beobachtet werden, der vermutlich auf die Müllablagerungen in der Garage und auf dem Hof zu zurückzuführen ist. Die Bauaufsicht hat wegen der Vermüllung der Garagen eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen. Darüber hinaus wird der Vermieter durch die Ordnungsbehörde zur Schadnagerbekämpfung aufgefordert.
Durch den Stromanbieter wurden wegen ausgebliebener Zahlungen zwei Stromzähler ausgebaut.
Im Umfeld der Metzer Straße wurden durch den Verkehrsüberwachungsdienst zehn Verwarnungen ausgesprochen und zwei Fahrzeuge wegen verkehrsbehinderndem Parken abgeschleppt. In der Belforter Straße wurden 15 Verkehrsverwarnungen ausgesprochen. Hier wurde ein Fahrzeug wegen verkehrsbehinderndem Parken abgeschleppt.
In der Belforter Straße hat das Jobcenter zwei Sozialleistungsmissbräuche festgestellt. Neben einem nicht angegebenen Einkommen gibt es wegen eines hochpreisigen Fahrzeuges berechtigte Zweifel an der Hilfebedürftigkeit. Die Arbeitsagentur wird weitere Maßnahmen prüfen.