01. April 2021, 16:10 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert im Rahmen des Landesprogramms KOMM-AN NRW Projekte zur Integration von Geflüchteten und Neuzugewanderten in den Kommunen und unterstützt das ehrenamtliche Engagement. Die Stadt Gelsenkirchen erhält über dieses Programm für 2021 Fördermittel in Höhe von 95.600,00 € zur Durchführung von bedarfsorientierten Maßnahmen vor Ort und kann diese an Dritte weiterleiten.
Organisationen mit einem geschäftsführenden Vorstand, welche sich aktiv mit Unterstützungsangeboten für Geflüchtete und Neuzugewanderte einsetzen, können ab sofort einen Antrag auf Förderung stellen. Dieser Antrag sollte bis zum 30.04.2021 beim Referat 47 - Zuwanderung und Integration / Kommunales Integrationszentrum der Stadt Gelsenkirchen eingehen. Ein Antragsformular kann auf der Internetseite www.gelsenkirchen.de/kige heruntergeladen werden. Es wird darum gebeten, die vorgesehenen Textfelder zu nutzen, um die Arbeitsschwerpunkte und Projektinhalte darzulegen.
Sachausgaben können gefördert werden
Es können Maßnahmen aus folgenden Bausteinen gefördert werden: Renovierung, Ausstattung und Betrieb von Ankommenstreffpunkten (Baustein A), Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung (Baustein B), Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung (Baustein C) und Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und der Begleitung ihrer Arbeit (Baustein D).
Förderfähig sind dem Zuwendungszweck dienende Sachausgaben. Eigene Personalausgaben sind in keinem Fall über dieses Programm förderfähig. Die Förderkonzeption und die Richtlinien für „KOMM-AN NRW“ sind auf der Homepage des Kompetenzzentrums für Integration des Landes NRW unter www.kfi.nrw.de einsehbar.
Bei der Planung und Durchführung der Projekte sowie beim Erstellen des Verwendungsnachweises stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referates 47/KI den Antragstellerinnen und Antragstellern nach dem positiven Bescheid gerne beratend zur Seite.
Die Anträge können an die folgende Adresse gesendet werden: Stadt Gelsenkirchen, Referat 47 - Zuwanderung und Integration / Kommunales Integrationszentrum, Munscheidstr. 14, 45886 Gelsenkirchen. Die Einsendung ist auch per E-Mail möglich an henri.guder@gelsenkirchen.de oder gabriel.dostlebe@gelsenkirchen.de.
Für weitere Auskünfte stehen Henri Guder unter (0209) 169 6112 und Gabriel Dostlebe unter (0209) 169 4151 auch gerne telefonisch zur Verfügung.