19. November 2013, 11:09 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Neuregelungen im Erbrecht, Änderungen in der Erbschaftssteuer, komplizierte juristische Begriffe, Formvorschriften - Fallstricke gibt es mehr als genug, die die Abfassung eines formgültigen, wirksamen und rechtlich korrekten Testaments erschweren. Korrekturen sind im Nachhinein nicht mehr möglich, wenn der Erbfall eingetreten ist.
Rechtsanwalt Heinz-Günther Meiwes wird am Samstag, 23. November 2013, von 9 bis 11.15 Uhr im Bildungszentrum an der Ebertstraße 19 im Raum 123 die Grundlagen vorstellen und Fallgruppen wie zum Beispiel das Geschiedenentestament erörtern sowie Fragen besprechen.
Um Anmeldung bei der VHS unter 0209 169-2508 (Kursnummer 1229) wird gebeten oder im Internet unter www.vhs-gelsenkirchen.de.
Das Teilnahmeentgelt beträgt 5 Euro.