21. November 2013, 12:03 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Im Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss und im Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften wird über die Aktualisierung des gesamtstädtischen Einzelhandelskonzeptes der Stadt Gelsenkirchen beraten. Die Verwaltung schlägt vor, damit einen Fachgutachter zu beauftragen.
Durch das Einzelhandelskonzept (EHK) konnten Einzelhandelsansiedlungen in der Stadt in den zurückliegenden Jahren erfolgreich entwickelt und gesteuert werden. Allerdings haben sich seit 2008 maßgebende Grundlagen weiterentwickelt, so dass eine Anpassung notwendig ist. Dabei sollen vor allem die aktuellen übergeordneten Pläne und Konzepte eingearbeitet werden.
Vor dem Hintergrund des Interesses des Möbelanbieters IKEA, sich in Gelsenkirchen anzusiedeln, soll eine gutachterliche Stellungnahme zu einer möglichen Ansiedlung eines Großmöbelhauses in Gelsenkirchen (Tragfähigkeit, mögliche Standorte, maximaler Umfang zentrenrelevanter Sortimente unter besonderer Betrachtung der örtlichen Situation des Einzelhandels in Gelsenkirchen) mit beauftragt werden.
Damit kommt die Stadtverwaltung einer weiteren Vereinbarung aus dem letzten Spitzengespräch mit IKEA nach. Im Gegenzug will IKEA prüfen, wie weit das Warensortiment angepasst werden kann, um dem geltenden Einzelhandelskonzept zum Schutz der Innenstädte zu entsprechen
Angesichts der Schließung von kleineren, aber im Siedlungsgefüge wichtiger Lebensmittelfilialen, ist auch die fußläufige Sicherung der Nahversorgung der Bevölkerung bei der Überarbeitung besonders in den Fokus zu nehmen.
Das Einzelhandelskonzept (EHK) der Stadt Gelsenkirchen ist 2004 erstellt und 2008 überarbeitet und um die Abgrenzung Zentraler Versorgungsbereiche ergänzt worden.
Ziel des Einzelhandelskonzeptes ist die Stärkung und Weiterentwicklung der bestehenden Zentren Altstadt (City), Buer, Erle, Resse und Horst sowie die Sicherung einer flächendeckenden Nahversorgung in bestehenden und zu entwickelnden Nahversorgungsbereichen. Seit 2005 ist das EHK Grundlage für Entscheidungen zur Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben, die in der Lage sind, das vorhandene System von zentralen Versorgungsbereichen zu stärken und weiterzuentwickeln oder zu gefährden.