18. Februar 2021, 14:48 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die Stadt Gelsenkirchen hat die Mitglieder des Integrationsrates und des Rates der Stadt darüber informiert, dass einige Wahlvorgänge bei der Sitzung des Integrationsrates nicht korrekt durchgeführt worden sind und daher wiederholt werden müssen. Die Wahl zum Vorsitz des Integrationsrates wurde dagegen rechtmäßig durchgeführt und ist somit gültig.
Die Verwaltung hat am Tag nach der Sitzung des Integrationsrates begonnen, diesen Vorgang kritisch zu überprüfen. Sie hat dabei festgestellt, dass ein falsches Wahlverfahren angewendet wurde. Daher sind diese Wahlen ungültig. Die Verwaltung bereitet für die kommende Sitzung eine Vorlage vor, um den Vorgang zu wiederholen. Das gilt auch für die Wahl zur Bestimmung der stellvertretenden Vorsitzenden.