28. November 2013, 15:40 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. „Der jetzt vorgelegte Koalitionsvertrag enthält wichtige Passagen, die zur Stärkung der Kommunen beitragen. Das ist positiv. Aber wo Licht ist, ist auch Schatten“, so fasst Oberbürgermeister Frank Baranowski in einer ersten vorläufigen Reaktion das Ergebnis der Koalitionsverhandlung aus Sicht der Stadt Gelsenkirchen zusammen.
Positiv ist, dass - wie von der Stadt erwartet - die letzte Stufe der Übernahme der Grundsicherung im Jahr 2014 kommt und zu einer deutlichen Entlastung führt. Auch die Entlastung im Bereich der Eingliederungshilfe ist das richtige und langersehnte Signal. Damit wird die im Haushalt 2014 durch den Kämmerer ab 2016 eingeplante Entlastung im Bereich der Eingliederungshilfe abgesichert und zusätzliche Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger werden vermieden.
Voraussetzung ist aus Sicht von Frank Baranowski allerdings, dass die gesetzliche Neuregelung so schnell wie möglich und keinesfalls nach 2016 in Kraft tritt. „Nur so kann der strukturellen Unterfinanzierung der Kommunen wirksam begegnet werden“, so der Gelsenkirchener Oberbürgermeister. Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und sollte auch gesamtstaatlich finanziert werden.
Enttäuscht ist Oberbürgermeister Frank Baranowski, dass der öffentlich geförderte Arbeitsmarkt, wie er auch im Gelsenkirchener Appell gefordert wird, sich im Koalitionsvertrag nicht wiederfindet. Das Thema öffentlich geförderter Beschäftigung kommt nicht vor. Das ist sehr bedauerlich und wird der Lebenssituation vieler Betroffener auch nicht gerecht.“
Die Aussagen zur Stadtentwicklung sind insgesamt positiv zu bewerten. Auch im Bereich Verkehr sollen mehr Mittel in die Infrastruktur fließen. Bisher beschränken sich die Aussagen allerdings auf die Bundesverkehrswege. Hierbei auch die Verkehrsinfrastruktur der Kommunen miteinzubeziehen, so wie es die vom ehemaligen Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig geleitete Expertenkommission vorgeschlagen hat, ist im Koalitionsvertragstext nicht vorgesehen. Es wird sich noch zeigen müssen, ob Bund und Land hier zusätzliche Mittel aus den Mauteinnahmen bis in die Kommunen durchleiten.
Sowohl für den Bildungsbereich wie auch für die Kinder- und Jugendhilfe bleibt der vorgelegte Koalitionsvertrag weit hinter den Erwartungen zurück. Abgesehen von allgemeinen Aussagen zur Bildung fehlen etwa die dringend notwendige Aufhebung des Kooperationsverbots zwischen Bund und Ländern im Schulbereich oder die Finanzierung der Schulsozialarbeit. Das angekündigte dritte Investitionsprogramm für den U3-Ausbau ist sicher hilfreich. Doch eine Voraussetzung dafür, dass die Kommunen auch die entsprechenden Eigenanteile überhaupt stemmen können, ist eine deutliche Entlastung bei den Kommunalfinanzen. Besser als eine einmalige Förderung wäre die Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten gewesen.
Für den Bereich der Armutszuwanderung aus Südosteuropa fehlen im Koalitionsvertrag konkrete Aussagen zu Hilfen für die besonders betroffenen Kommunen. Der Hinweis auf einen erleichterten Zugriff auf bestehende Förderprogramme ist angesichts der Probleme in den betroffenen Kommunen nicht ausreichend. Ebenso wird nichts dazu gesagt, wie sich die Bundesregierung künftig gegenüber den Mitgliedsstaaten positionieren will, die mit ihrer Politik noch dazu beitragen, dass die Armutswanderung in Europa zunimmt.