19. Oktober 2020, 18:24 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 19. Oktober 2020, 18:24 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
GE. Ab morgen gilt in Gelsenkirchen eine Maskenpflicht in den ausgewiesenen Fußgängerzonen rund um die Bahnhofstraße, Hochstraße sowie den Ernst-Käsemann-Platz. Eine entsprechende städtische Allgemeinverfügung, die der Krisenstab heute vereinbart hat, tritt heute Nacht um 0.00 Uhr in Kraft. Alle, die ab diesem Zeitpunkt in diesen Bereichen der Stadt unterwegs sind, müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt wird auf die Einhaltung dieser Maskenpflicht achten und die Bürgerinnen und Bürger zunächst auf die neue Pflicht aufmerksam machen. „Da setzen wir auf Aufklärung und Einsicht bei den Gelsenkirchenerinnen und Gelsenkirchenern“, so Gesundheitsdezernent Luidger Wolterhoff. Allerdings können bei Zuwiderhandlung und wiederholten Verstößen Bußgelder bis zu 500 € drohen.
Mit dieser Maßnahme entspricht die Stadt Gelsenkirchen der neuen, am 17. Oktober in Kraft getretenen Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, die vorsieht, dass in Städten, in denen das Infektionsgeschehen den Inzidenz-Wert von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnern in sieben Tagen überschreitet, zusätzliche Schutzmaßmaßnahmen zu gelten haben – unter anderem eine Maskenpflicht in stark frequentierten öffentlichen Außenbereichen.
Der Inzidenzwert in Gelsenkirchen war bereits am vergangenen Dienstag über diesen Schwellenwert gestiegen. Am heutigen Montag lag er bei 81,3. Aktuell gibt es 528 aktive Infektionen in Gelsenkirchen. 32 Covid-Patienten werden derzeit in den Krankenhäusern behandelt, nur drei von ihnen auf der Intensivstation, darunter ein Fall, der beatmet wird.
City:
- Margarethe-Zingler-Platz
- Ebertstraße 20 bis Heinrich-König-Platz
- Heinrich-König-Platz
- Neumarkt
- Bahnhofstraße
- Ahstraße
- Am Rundhöfchen
- Hauptstraße 2 bis 26
- Klosterstraße
- Arminstraße. 2 bis 16
- Preuteplatz
- Kolpingstraße
- Johannesstraße zwischen Weberstraße und Bahnhofstraße
- Stichstraße Sellhorststraße. zwischen Weberstraße und Bahnhofstraße
- Bahnhofsvorplatz
- Weberstraße 3 bis Bahnhofsvorplatz
- Bochumer Straße 2 bis 30
- Wiehagen 1 bis 11
Buer:
- Hochstraße 1 bis 58 (bis Beginn Hagenstraße)
- Sankt-Urbanus-Kirchplatz
- Russellplatz
- Marienstraße
- Agathagasse 6 bis Hochstraße
- Luciagasse 5 bis Hochstraße
- Maximiliamstraße
- Blindestraße
- Robinienhof
- Nienhofstraße 5 bis Hochstraße
- Springestraße (zwischen De-La-Chevallerie-Straße und Hochstraße)
- Ophofstraße (zwischen Rottmannsiepe und Hochstr.)
- Goldbergplatz
- Stichstraße Horster Straße (zwischen Horster Straße und Rottmannsiepe)
- Stichstraße Hagenstraße (zwischen Horster Straße und Hauptfahrbahn Horster Straße)
Rotthausen:
Hinweis: Karten, in denen die Bereiche markiert sind, finden Sie im Anhang.