17. Dezember 2013, 10:58 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Der Zahlungsverkehr in Deutschland wird auf den europäischen Standard SEPA umgestellt. Spätestens zum 1. Februar 2014 muss insbesondere der Lastschrifteinzug umgestellt sein. Eine Abbuchung kann die Stadt Gelsenkirchen ab dann nur vornehmen, wenn ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt worden ist.
Alle Kunden der Stadt, die bisher eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden in diesen Tagen angeschrieben. Sie werden gebeten, die durch die Datenverarbeitung ermittelten IBAN- und BIC- Kennziffern und Buchstaben zu kontrollieren und anschließend das unterschriebene Formular zurückzusenden.
Nur bei einer unterschriebenen Rücksendung kann die Stadt Gelsenkirchen künftig Abbuchungen vornehmen.
Insgesamt wird die Stadt Gelsenkirchen 50.000 dieser Anschreiben versenden.