28. September 2020, 16:55 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Unterstützt von der Polizei hat der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Gelsenkirchen am vergangenen Samstag, 26. September, eine private Feierlichkeit in einer angemieteten Gaststätte in Bismarck beendet. Der Grund für das Einschreiten waren erhebliche Verstöße gegen die seit dem 22. September geltende Allgemeinverfügung der Stadt Gelsenkirchen, nach welcher Feste nur mit höchstens 50 Teilnehmern und unter Einhaltung strenger Auflagen zulässig sind.
Es waren rund 100 Menschen in der Gaststätte, zudem wurden die geltenden Hygieneregeln nicht eingehalten. Sowohl gegen den Vermieter der Gaststätte als auch gegen den Veranstalter der unangemeldeten und in diesem Rahmen unerlaubten Feier wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren und eine Zwangsgeldfestsetzung eingeleitet. Zudem wurden die Zugänge zur Gaststätte versiegelt und die Schlüssel sichergestellt.
Nachbarn der Gaststätte hatten sich über laute Musik beschwert und den KOD verständigt.