07. September 2020, 09:31 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Bereits seit dem 17. August 2020 sind in Gelsenkirchen die Wahlscheinstellen an der Horster Straße 6 in Gelsenkirchen-Buer und in der Altstadt im Atrium des Hans-Sachs-Hauses an der Ebertstraße 11 geöffnet. In den Wahlscheinstellen haben Wählerinnen und Wähler noch bis zum 11. September 2020 die Möglichkeit, direkt an Ort und Stelle zu wählen.
Geöffnet haben die Wahlscheinstellen montags bis mittwochs und freitags von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 10 bis 12 Uhr.
Am Freitag vor der Wahl, dem 11. September 2020, gibt es bis 18 Uhr letztmalig die Möglichkeit, in den Wahlscheinstellen direkt zu wählen. Somit ist eine Briefwahl am Samstag vor der Wahl, dem 12. September 2020 nicht mehr möglich. Wählerinnen und Wählern bleibt dann nur noch die Möglichkeit, am Wahlsonntag, dem 13. September 2020, in den Wahlräumen zu wählen.
Falls Wählerinnen und Wähler Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben, genügt es, wenn sie sich ausweisen können. Sollten sich Wählerinnen und Wähler nicht sicher sein, wo sich ihr Wahlraum befindet, können sie den Wahlraum-Finder auf der Internetseite der Stadt Gelsenkirchen (Link siehe unten) nutzen oder ihren Wahlraum telefonisch unter der Rufnummer 0209 / 169-4025 beim Wahlamt erfragen.
Online sind zudem Stimmzettel mit einem Muster-Wasserzeichen einsehbar. So kann man sich jetzt schon die Stimmzettel ansehen.
Die bequemste Alternative ist, sich die Briefwahlunterlagen nach Hause senden zu lassen. Auch die Zusendung zu einer anderen Versandadresse ist möglich, z.B. zum Urlaubsort. Ein Antragsvordruck für die Briefwahl befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder auf der Internetseite der Stadt Gelsenkirchen (Link siehe unten). Es wird empfohlen, den Antrag frühzeitig zu stellen, da der Postversand einige Zeit in Anspruch nimmt.
Gemeinsam mit den Blinden- und Sehbehindertenvereinen in NRW haben die Kommunen Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Sehverlust entwickelt, die es ihnen erlauben, ihre Stimmen bei der Kommunalwahl selbstständig, frei und geheim abzugeben.
Unterstützung für Menschen mit Sehbehinderung
Damit Menschen mit Sehverlust wissen, wo sie die Kreuze setzen müssen, um "ihre" Kandidatinnen und Kandidaten zu wählen, erhalten sie auf Wunsch ein kostenloses Wahlhilfepaket mit einer Wahlschablone. Die Stimmzettel werden bei der Wahl in diese Schablone eingelegt. Über die nummerierten Öffnungen kann dann leicht an der gewünschten Stelle ein Kreuz gemacht werden. Wie das genau funktioniert, erläutert eine CD, die ebenfalls in dem Wahlhilfepaket enthalten ist.
Welche Kandidatin, welcher Kandidat sich hinter den einzelnen Öffnungen verbirgt verraten akustische Stimmzettel. Dazu wurde pro Wahlbezirk eine 0800er-Nummer eingerichtet, unter der alle Stimmzettel des jeweiligen Wahlbezirks von einer Computerstimme vorgelesen werden. Es kann sowohl zwischen den Stimmzetteln als auch zwischen den Einträgen der Kandidatinnen und Kandidaten gesprungen werden. Die Anrufenden können sich die Ansage mehrfach anhören. Die Rufnummern sind täglich 24 Stunden erreichbar.
Alle interessierten Wahlberechtigten können die Wahlhilfepakete (Schablone und CD) bestellen und bei Bedarf die Telefonnummer des akustischen Dienstes des eigenen Wahlbezirks erfragen:
Der Service steht in Westfalen und Lippe beim Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen unter der Telefonnummer 0231 / 557590-0 oder per Mail an info@bsvw.de zur Verfügung. Es gibt auch die Möglichkeit, die Wahlbezirks-Rufnummer unter Eingabe der Postleitzahl bei der Telefonansage 0231 / 550 330 337 36 zu finden.
Alle Informationen finden dazu finden sich auch auf der Internetseite https://www.bsvw.org/kommunalwahl-barrierefrei.html.