14. Juli 2020, 15:54 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 14. Juli 2020, 15:54 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
GE. Gerade in Zeiten von Corona zählen Hilfsbereitschaft und Solidarität mehr denn je. Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot an junge Frauen und Männer, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren. Die Stadt Gelsenkirchen (Referat Kinder, Jugend und Familien) bietet daher ab dem 1. August 2020 Stellen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) in folgenden Bereichen an:
• Allgemeiner städtischer Sozialdienst
• Jugendförderung (Jugendheime/ Bauspielplätze)
• Jugendberufshilfe (Führerschein erforderlich)
• Außerschulische Tagesbetreuung (Führerschein erforderlich)
• Fahrdienste (Führerschein erforderlich)
• Sozialdienst Schule
• Betreuungsstelle (Führerschein erforderlich)
• Tageseinrichtungen für Kinder
Für den Freiwilligendienst werden junge Menschen im Alter zwischen 18 und 24 Jahren nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht gesucht. Die Dauer beträgt in der Regel ein Jahr. Es wird zudem ein monatliches Taschengeld in Höhe von 330 Euro zuzüglich einer Verpflegungskostenpauschale in Höhe von 70 Euro gezahlt.
Interessierte können sich melden montags (8.30 – 15.30 Uhr) und dienstags bis donnerstags (8.30 – 13.00 Uhr) beim Referat Kinder, Jugend und Familien:
Ursula Schökel – Zimmer 1.65
Zeppelinallee 9-13
45875 Gelsenkirchen
Tel.: 0209/ 169-9358
E-Mail: ursula.schoekel@gelsenkirchen.de