22. Januar 2014, 10:59 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Am Montag dem 3. Februar ist es wieder soweit. Die Stadt Gelsenkirchen versendet ihre Bescheide über Grundbesitzabgaben an die Bürgerinnen und Bürger. Aufgrund der Anzahl von mehr als 70.000 Bescheiden ist davon auszugehen, dass in den ersten Wochen nach Zustellung eine Vielzahl an Rückfragen bei der Stadtkämmerei eingehen. Folge kann eine zwischenzeitliche Überlastung der Telefonanlage und eingeschränkte Erreichbarkeit der Sachbearbeiter sein. Für etwaige Unannehmlichkeiten bittet die Stadt bereits an dieser Stelle um Verständnis.
Der diesjährige Bescheidversand fällt zudem in die SEPA-Umstellung. Bürgerinnen und Bürger, die bisher der Stadt Gelsenkirchen eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt hatten, sollten daher prüfen, ob sie das nunmehr erforderliche SEPA-Mandat an die Stadt zurückgesandt haben. Ist dies nicht der Fall, sollten sich betreffende Bürger an die Debitorenbuchhaltung der Stadtkämmerei wenden (Tel. 0209/169-2300).
Die Stadtkämmerei weist zudem darauf hin, dass durch das Bürokratieabbaugesetz das außergerichtliche Widerspruchsverfahren gegen Grundbesitzabgabenbescheide entfallen ist und daher entsprechende Bescheide nur noch per Klage angefochten werden können. Bei punktuellen Änderungsbedarfen können aber gleichwohl nach wie vor entsprechende Änderungsanträge unmittelbar an die Stadtkämmerei gerichtet werden.
Die nun ergehenden Bescheide enthalten alle Änderungen, die bis zum 10. Januar verarbeitet werden konnten. Sachverhalte, die der Stadtkämmerei erst nach dem 10. Januar mitgeteilt wurden, werden durch entsprechende Änderungsbescheide nachgeholt. Eine erneute Antragstellung ist insoweit nicht erforderlich.