28. Januar 2014, 10:51 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Abschließend verschickt die Stadt derzeit die letzten rund 4.000 vorgefertigten SEPA Mandate mit der Bitte, diese unterschrieben zurückzusenden. Adressaten sind Ansprechpartner, wo der Zahler vom eigentlichen Zahlungspflichtigen abweicht.
Nochmal zur Erinnerung: Grund für diese Vorgehensweise ist, dass der gesetzlich möglichen Verkürzung der Ankündigung der Abbuchung, von der die Stadt bedingt durch die vorgegebenen Arbeitsabläufe Gebrauch macht, zugestimmt werden muss. Deshalb unterscheidet sich die hier gewählte Vorgehensweise von der ansonsten vielfach gewählten Möglichkeit einer Umdeutung der bestehenden Zustimmung zu bisherigen Lastschrifteinzügen.
Die zwischenzeitlich tausendfach zurück gesandten SEPA Mandate sind nun im Buchhaltungssystem der Stadt hinterlegt und bilden die Grundlage für künftige Einzüge, einer für den Zahlungspflichtigen bequemen Art der Rechnungsbegleichung. Wer dieses Verfahren wünscht, sendet, sofern noch nicht geschehen, das von der Stadt Gelsenkirchen vorgefertigte SEPA Mandat unterschrieben zurück. Sollte es nicht mehr griffbereit sein, hilft die Debitorenbuchhaltung der Stadt gern weiter. Kontakt: Tel. 1692300.
Sollte der Umstellungszeitpunkt (1. August statt 1. Februar) vom EU-Parlament beschlossen werden, wird die Stadt für diesen Zeitraum noch nach dem alten Verfahren als auch nach dem SEPA-Verfahren abbuchen.
Dies ist jedoch nur vorrübergehend möglich. Sollte danach kein gültiges SEPA Mandat vorliegen, werden fällige Forderungen nach Ablauf der Zahlfrist ohne weitere Einwirkungsmöglichkeiten auf die maschinellen Verfahren angemahnt.
Zur Vermeidung der damit einhergehenden Unannehmlichkeiten sollten alle angeschriebenen Personen, sofern sie auch weiterhin diese Zahlweise wünschen, das SEPA Mandat an die Stadtverwaltung zurücksenden.