29. Januar 2014, 11:15 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. "Gefördert! Damit ihr Kind weiterkommt!": Unter diesem Motto steht in Gelsenkirchen das Bildungs- und Teilhabepaket, das vom Referat Erziehung und Bildung umgesetzt wird.
Hier naht ein wichtiger Termin: Am 1. Februar 2014 ist wieder das Schulbedarfspaket fällig. Von der Februar-Rate von 30 Euro können für das zweite Schulhalbjahr Materialien für die Schule gekauft werden. Für Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag gilt, dass dies nur auf Antrag gezahlt werden kann. Die übrigen Berechtigten erhalten den Zuschuss ohne Antrag. Auch für die zu Beginn des Jahres in vielen Vereinen fällig werdenden Mitgliedsbeiträge können die Eltern wieder Gutscheine bekommen. Und auch die weiteren Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets wie Klassenfahrten und Ausflüge sowie die Lernförderung können weiterhin abgerufen werden.
Wer den Antrag bisher nicht gestellt hat, kann dies natürlich noch nachholen.
Den Berechtigten stehen mehrere Ansprechpartner unter der Telefonnummer 169 3700 zur Verfügung. Natürlich gibt es auch eine Internetadresse: www.gefoerdert-in-gelsenkirchen.de. Dort sind jederzeit aktuelle Informationen sowie Antragsformulare verfügbar.
In unseren zwei Kundenbüros stehen Ihnen mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beratend zur Verfügung. Hier werden die Anträge entgegen genommen, ihre Berechtigung geprüft, Bewilligungen ausgesprochen und auch Gutscheine ausgehändigt: In der Horster Straße 6 (in Gelsenkirchen-Buer) und in der Bochumer Straße 4 (in Gelsenkirchen hinter dem Hauptbahnhof), 3. Etage.
Öffnungszeiten:
montags 8 bis 13 Uhr,
dienstags 8 bis 15:30 Uhr,
mittwochs 8 bis 13 Uhr,
donnerstags 8 bis 18 Uhr,
freitags 8 bis 13 Uhr
oder nach Vereinbarung