03. Februar 2014, 10:46 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 in Gelsenkirchen können für die Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters, die Wahl des Rates der Stadt in den Wahlbezirken und aus der Reserveliste sowie für die Wahl der Bezirksvertretungen eingereicht werden. Die Wahlvorschläge müssen schriftlich beim Wahlleiter der Stadt Gelsenkirchen, Hans-Sachs-Haus, Ebertstraße 11, Zimmer 539, bis spätestens zum 48. Tag vor der Wahl, am Montag, dem 7. April 2014, 18 Uhr, (Ausschlussfrist) eingehen. Hier sind auch die notwendigen Vordrucke für die Wahlvorschläge während der allgemeinen Dienststunden (montags bis donnerstags 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr) unentgeltlich zu erhalten.
Die komplette Bekanntmachung gibt es im Internet unter http://www.gelsenkirchen.de/de/Politik/Wahlen/_doc/Amtsblatt_Bekanntmachung_Einreichung_Wahlvorschläge.pdf.