27. Februar 2014, 11:50 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Dem Referat 30 - Recht und Ordnung - (Fundbüro) wurden in der Zeit vom 1. Januar bis 15. Februar 2014 verschiedene Fundsachen übergeben oder gemeldet, darunter Fahrräder, Geldbörsen, Handys, Kleidung, Schmuck, Brillen und diverse Dokumente
Die Eigentümer können ihre Rechte bei den zuständigen Fundbüros geltend machen. Mit Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes erlöschen die Rechte des Verlierers.
Die Fundbüros der Stadt Gelsenkirchen befinden sich im BÜRGERcenter im Rathaus Buer, im BÜRGERcenter in der Vorburg Schloss Horst, im BÜRGERcenter im Hans-Sachs-Haus und im BÜRGERcenter an der Cranger Straße 262.
Die BÜRGERcenter sind telefonisch unter dem Sammelruf 169 21 00 erreichbar. Außerdem sind die Fundsachen im Internet unter http://www.gelsenkirchen.de/de/Rathaus/Fundsachen/default.asp