07. März 2014, 12:02 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 07. März 2014, 12:02 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
GE. Das Land NRW, der RAG-Konzern, die betroffenen Städte sowie der Regionalverband Ruhr (RVR) haben jetzt eine Vereinbarung zur Nachnutzung bedeutsamer Bergbauflächen getroffen. Mit der Vereinbarung verpflichten sich die Unterzeichner, gemeinschaftlich Verantwortung für eine nachhaltige Folgenutzung bereits stillgelegter oder für die Stilllegung vorgesehener Bergbauflächen zu tragen. Die Vereinbarung umfasst insgesamt 20 Flächen in 17 Städten, welche sich allesamt im Besitz der RAG oder der RAG Montan Immobilien befinden und von besonderer städtebaulicher und wirtschaftlicher Bedeutung für die betroffenen Kommunen sind. Für Gelsenkirchen / Herten bezieht sich die Vereinbarung auf das ehemalige Bergwerk Westerholt.
NRW-Minister Garrelt Duin erklärte dazu: „Mit der Bergbauflächen-Vereinbarung haben das Land, der RAG-Konzern und die kommunale Seite Verantwortung für eine zukunftsorientierte Standortentwicklung übernommen. Die Unterzeichnung der Vereinbarung ist der Auftakt für eine qualifizierte Folgenutzung, die in den Regionen neue Wirtschaftskraft entfalten kann. Die Vereinbarung ermutigt zu Vielfalt und bindet die Akteure verlässlich. Dies ist eine gute Nachricht für die Standortkommunen.“
Der Gelsenkirchener Wirtschaftsförderungsdezernent Dr. Christopher Schmitt fügte hinzu: „Qualitativ hochwertige Folgenutzungen von Industriebrachen sind eine wichtige Voraussetzung für die Sicherung bestehender und die Schaffung neuer sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze. Die Unterzeichnung der interkommunalen Vereinbarung ergänzt den in Gelsenkirchen seit Jahrzehnten verfolgten Weg zur Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur. Mit der gemeinsamen eingeschlagenen Lösung für die Zukunft der Bergbauflächen befindet sich der Wirtschaftsstandort Gelsenkirchen auf einem guten Weg.“
Die Vereinbarung wurde von Wirtschaftsminister Garrelt Duin, dem Vorstandsvorsitzenden der RAG AG, Bernd Tönjes, und dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der RAG Immobilien GmbH, Prof. Hans Peter Noll, unterzeichnet. Auf der kommunalen Seite haben die Regionaldirektorin des RVR, Frau Karola Geiß-Netthöfel, sowie Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen aus der Metropole Ruhr und dem Kreis Steinfurt unterschrieben.
Näheres zu der Vereinbarung unter www.konzept-ruhr.de