13. März 2014, 10:39 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die Untere Jagdbehörde der Stadt Gelsenkirchen weist auf einen besonderen Abend-Service hin: Jagdscheininhaber, deren Jagdscheine zum 31. März 2014 ihre Gültigkeit verlieren bzw. zurückliegend bereits verloren haben, können an zwei Abenden ihren Jagdschein verlängern lassen, am:
Donnerstag, 20.März 2014, 14 bis 19 Uhr
im neuen Hans-Sachs-Haus, Zimmer 131,
Ebertstraße 11, 45879 Gelsenkirchen.
und am:
Donnerstag, 27. März 2014 von 16 bis 19 Uhr im Vorfeld der Jahreshauptversammlung der Kreisjägerschaft Gelsenkirchen im Michaelshaus in Gelsenkirchen Buer, Hochstraße 47, 45894 Gelsenkirchen.
Die Öffnungszeiten an den beiden Tagen werden auf die Nachmittags- beziehungsweise Abendstunden verlegt, sodass vormittags keine Ausstellungen möglich sind.
Zur Verlängerung werden der Jagdschein, falls notwendig, ein aktuelles Passbild, sowie die aktuelle Bestätigung der Haftpflichtversicherung benötigt.
Es ist zu beachten, dass nur Barzahlungen möglich sind.
Jahresjagdschein 80 Euro
Zweijahresjagdschein 140 Euro
Dreijahresjagdschein 200 Euro