19. März 2014, 11:40 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Fahrerinnen und Fahrer, die im gewerblichen Güterkraftverkehr arbeiten und eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C und CE besitzen, müssen ab September 2014 ihre 35-stündige Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) im Führerschein nachweisen können.
Wenn die Fahrerlaubnis vor dem 10. September 2009 erteilt wurde, muss deshalb bis zum 10. September 2014 die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein als Weiterbildungsnachweis erfolgt sein.
Ein rechtzeitiger Antrag bei der Führerscheinstelle der Stadt Gelsenkirchen (Wildenbruchstraße 10, 45879 Gelsenkirchen) wird empfohlen, da die Ausfertigung eines neuen Führerscheins zwischen vier und sechs Wochen dauern kann.