25. März 2014, 11:45 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 25. März 2014, 11:45 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
GE. Neuregelungen im Erbrecht, Änderungen in der Erbschaftssteuer, komplizierte juristische Begriffe, Formvorschriften - Fallstricke gibt es mehr als genug, die die Abfassung eines formgültigen, wirksamen und rechtlich korrekten Testaments erschweren. Korrekturen sind im Nachhinein nicht mehr möglich, wenn der Erbfall eingetreten ist.
Rechtsanwalt Heinz-Günther Meiwes wird die Grundlagen vorstellen und Fallgruppen wie zum Beispiel das Geschiedenen-Testament erörtern sowie Ihre Fragen besprechen am:
Samstag, 29. März 2014, 9 bis 11.15 Uhr,
Bildungszentrum, Raum 123, Ebertstraße 19,
45897 Gelsenkirchen.
Das Entgelt beträgt 5 Euro. Die durch den Warnstreik am 18. März ausgefallene Veranstaltung „Selbstbestimmung durch Patientenverfügung“ wird nachgeholt am
Dienstag, 8. April 2014, 19.30 bis 21.30 Uhr,
Bildungszentrum, Raum 123, Ebertstraße 19,
45897 Gelsenkirchen.
Telefonische Anmeldung zu beiden Veranstaltungen 169-2508 oder im Internet unter
www.vhs-gelsenkirchen.de