27. März 2014, 11:09 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Nach Beschwerden der Anwohner, Hinweisen des Kommunalen Ordnungsdienstes sowie Erkenntnissen der Polizei bringt die Stadt Gelsenkirchen zur Problematik der Straßenprostitution ein Bündel von Maßnahmen auf den Weg. Den Beschwerden der Anwohner über eine zunehmende Verschmutzung der Aufenthaltsorte der Prostituierten sowie aggressives Verhalten und auffälliges „Werben“ gegenüber Passanten soll damit wirksam Rechnung getragen werden.
Frank Baranowski: „Nach den uns vorliegenden Erkenntnissen sind die Beschwerden der Anwohner mehr als berechtigt. Die Situation ist nicht länger hinnehmbar. Deswegen habe ich Anfang März die Reißleine gezogen. Wir haben ein dreistufiges Verfahren mit kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen erarbeitet. Wir müssen aber eine Lösung finden, die nicht zu einer Verdrängung der Prostitution in andere Wohnbereiche führt.“
Kurzfristig werden – wie bisher – die Streifen vor Ort durch den Kommunalen Ordnungsdienst verstärkt. Auch die Polizei zeigt vor Ort Präsenz. Frank Baranowski: „Das allein wird meiner Einschätzung die Problematik noch nicht abschließend regeln können.“
Deswegen ist als Zwischenlösung beabsichtigt, die ganze Stadt zum Sperrbezirk zu machen mit der Ausnahme einer sogenannten Toleranzzone im öffentlichen Straßenraum. Mit dieser mittelfristigen Maßnahme würde eine Verdrängung etwa zur Adenauerallee oder der Bickernstraße verhindert. Ein solcher Vorschlag soll nach Möglichkeit noch vor den Sommerferien den zuständigen Gremien vorgelegt werden.
Dauerhaft strebt die Stadt eine Lösung wie in anderen Großstädten an, wie zum Beispiel in Essen oder in Bonn. So soll auch in Gelsenkirchen für die Straßenprostitution ein in geeigneter Weise überwachtes und kontrolliertes Grundstück zur Verfügung gestellt werden, auf dem der Prostitution nachgegangen werden kann. Den dort tätigen Prostituierten soll neben der Gewährleistung ihrer Sicherheit die erforderliche sanitäre Ausstattung und eine soziale Betreuung angeboten werden.
Gleichzeitig wird das übrige Stadtgebiet, ausgenommen dieses zugewiesenen Grundstücks, in der Sperrbezirksverordnung zum Sperrgebiet erklärt.
Eine von der Verwaltung eingerichtete dezernatsübergreifende Arbeitsgruppe hat bereits damit begonnen, ein geeignetes, evtl. entsprechend herzurichtendes, Grundstück zu identifizieren.
Die Bezirksregierung Münster und die Stadt Herten sind über das Vorgehen der Verwaltung informiert.
Dem Haupt-, Finanz-, Beteiligungs- und Personalausschuss der Stadt Gelsenkirchen wird heute ein entsprechender Sachstandsbericht vorgelegt.