10. April 2014, 14:34 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Erneut hat die Stadt Gelsenkirchen Nutzungsuntersagungen für zwei Wohnhäuser und einen Versammlungsraum ausgesprochen. Durch die Untersagung sollen Menschen vor Gefahren geschützt werden, die von den unzumutbaren Bedingungen in den Häusern und Wohnungen ausgehen.
Bereits am 9. April hat die Stadtverwaltung ein Haus am Wiehagen 39 besichtigt. Die angetroffenen Personen wurden über die anstehende Räumung informiert. Sie zeigten sich nicht überrascht und sicherten einen zeitnahen Umzug zu. Im Hausflur wurde eine Information mit der Räumungsankündigung in verschiedenen Sprachen aufgehängt.
Ebenfalls überprüft wurde ein Gebäude an der Wanner Straße 110. In dem ehemals als Diskothek genutzte Gebäude wurden verschiedene Räume bewohnt. Die illegale Nutzung wurde untersagt und die Räumung mehrsprachig angekündigt. Die Bewohner wurden aufgefordert, das Gebäude zu verlassen.
Ein im Walpurgishof gelegene Versammlungsstätte musste geschlossen werden. Der ehemalige Kiosk ist baurechtlich nicht als Versammlungsraum oder Gaststätte genehmigt.