23. April 2014, 16:39 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Am 17. April 2014 ist in Gelsenkirchen im Stadtteil Heßler die Amerikanische Faulbrut (AFB) amtlich festgestellt worden. Nach den Regelungen der Tierseuchenverordnung wird nun ein Sperrbezirk eingerichtet, in dem für Imker zusätzliche Hygienevorschriften gelten. Unter anderem müssen Imker - sofern noch nicht geschehen - alle Bienenstände im Stadtgebiet Gelsenkirchen beim Referat Veterinär- und Lebensmittelüberwachung der Stadt Gelsenkirchen (0209/94090-0) melden. Weiter dürfen sie unter anderem keine Bienen aus dem oder in den Sperrbezirk verbringen.
Die im Sperrbezirk liegenden Bienenstände wurden größtenteils schon untersucht, die restlichen folgen in den nächsten Tagen.
Die AFB ist eine durch ein Bakterium (Paenibacillus larvae) hervorgerufene ansteckende Bienenseuche, bei der die Bienenbrut in ihren Zellen verfault („Faulbrut“). Das Bakterium wird auf vielfältige Weise (räubernde Bienen, infizierter Futterhonig, infizierte Geräte und Beuten etc.) von Bienenvolk zu Bienenvolk verbreitet. Unter Umständen können von der Infektion bis zum Ausbruch der Seuche sogar Jahre vergehen, der Erreger selber kann als Spore über 30 Jahre in der Umwelt überleben.
Anders als in anderen Ländern ist in Deutschland die Bekämpfung der AFB mittels Antibiotika (Tetracycline) verboten. Daher sind in Deutschen Honigen auch keine Antibiotika enthalten.
Für Menschen ist die AFB absolut unbedenklich, der Erreger ist nur für Bienen gefährlich. Der Honig aus infizierten Völkern kann daher bedenkenlos vermarktet werden.
Die Allgemeinverfügung und eine Karte, die die Ausdehnung des Sperrbezirks aufzeigt, kann im Internet unter www.gelsenkirchen.de heruntergeladen werden.