15. Mai 2014, 12:38 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die Stadt Gelsenkirchen und auch keine andere Stadt oder Gemeinde in Deutschland können die Bestimmungen zur Nachtruhe während der Fußballweltmeisterschaft generell für das gesamte Stadtgebiet aufheben. Es besteht allerdings die Möglichkeit „bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-WM 2014…“ Ausnahmen zuzulassen. Die Stadt Gelsenkirchen wird auf Antrag solche Ausnahmen prüfen und wenn möglich auch zulassen, damit die Menschen in Gelsenkirchen auch in Gemeinschaft ein spannendes Turnier erleben können. Darauf macht die Stadt Gelsenkirchen jetzt ausdrücklich aufmerksam.
Bislang ist allerdings kein Antrag auf eine Ausnahme auf einer nicht bereits konzessionierten Gaststättenfläche bei der Stadt Gelsenkirchen eingegangen. Vorliegende Anfragen von Gaststätten werden geprüft, für eine öffentliche Fläche lag lediglich eine Anfrage vor, die später wieder zurückgezogen worden ist.
Die heute in der WAZ Gelsenkirchen getroffene Aussage „Stadt lockert Nachtruhe nicht“ ist somit nicht korrekt. Richtig ist, dass bisher kein Antrag auf eine Ausnahme von den Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bei der Stadt eingegangen ist.
Entscheidungen über die Zulassung von Ausnahmen im Rahmen eines Public Viewings sind von verschiedenen Faktoren abhängig. So ist es etwa entscheidend, ob ein Spiel um 18, 21, 22, 24 oder gar erst um 3 Uhr angepfiffen wird oder ob sich im Umfeld ein Krankenhaus oder eine ähnliche Einrichtung mit erhöhtem Ruhebedarf befindet.
Weiterhin macht die Stadt Gelsenkirchen darauf aufmerksam, dass für das geplante Public Viewing im Hans-Sachs-Haus zwar Eintrittskarten benötigt werden, diese werden aber kostenfrei abgegeben. Weitere Informationen zum Public Viewing werden in Kürze in einem Pressegespräch vorgestellt.