21. Mai 2014, 11:20 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Weil sich das Europawahlrecht vom Kommunalrecht in einigen Punkten unterscheidet, kann es für knapp 600 Gelsenkirchener am Sonntag beim Griff zu den Wahlbenachrichtigungen zu einer Besonderheit kommen. Dies gilt für Bürgerinnen und Bürger, die in den Wochen vor der Wahl umgezogen sind und sich nach dem 20. April 2014 umgemeldet haben. Während für die Kommunalwahl das Wahllokal am neuen Wohnort gilt, müsste man für die Europawahl zum Lokal am alten Wohnort.
Um sich diesen zweiten Gang zu ersparen, empfiehlt das Wahlamt in solchen Fällen, eine der beiden Wahlscheinstellen aufzusuchen. Bis Freitag kann man dort Briefwahlunterlagen bekommen oder auch direkt vor Ort für alle Wahlen seine Stimmen abgeben. Die beiden Wahlscheinstellen an der Horster Straße 6 und Bochumer Straße 12 -16 haben Donnerstag und Freitag (22. und 23. Mai) von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Nähere Informationen enthält jede Wahlbenachrichtigung.
Die bisherigen Hinweise haben leider erst sehr wenige der betroffenen Wählerinnen und Wähler aufgenommen. Das Wahlamt hat in den vergangenen Wochen auf einem Merkblatt bei der Ummeldung im BÜRGERcenter und individuell noch einmal in einem persönlichen Brief die 600 betroffenen Wähler auf diese unvermeidbare Konsequenz aus den Wahlrechtsunterschieden hingewiesen. Leider haben erst wenige darauf reagiert. Wer sich am Sonntag also den doppelten Weg ersparen will, dem wird empfohlen, vorher die Wahlscheinstellen zu besuchen.