21. Mai 2014, 11:24 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE: Dem Referat 30 - Recht und Ordnung - (Fundbüro) wurden in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Mai 2014 verschiedene Fundsachen übergeben oder gemeldet, darunter Geldbörsen, Taschen, CDs, Fahrräder, Mobiltelefone, Schmuck und diverse Dokumente.
Die Eigentümer können ihre Rechte bei den zuständigen Fundbüros geltend machen. Mit Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes erlöschen die Rechte des Verlierers.
Die Fundbüros in Gelsenkirchen sind im BÜRGERcenter im Rathaus Buer, in der Vorburg Schloss Horst, im BÜRGERcenter im Hans-Sachs-Haus und im BÜRGERcenter an der Cranger Straße 262.
Die BÜRGERcenter sind telefonisch unter dem Sammelruf 169/21 00 erreichbar. Außerdem sind die Fundsachen im Internet unter www.gelsenkirchen.de veröffentlicht.