02. Juni 2014, 13:45 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die Umweltzone im Ruhrgebiet zeigt erste Erfolge. So sind die Belastungen innerhalb bestehender Umweltzonen im Durchschnitt stärker zurückgegangen als außerhalb dieser Zonen. Jedoch stellen die Belastungen durch Stickstoffdioxid weiterhin ein großes Problem dar. Hier sind dringend weitere Maßnahmen erforderlich, um die von der EU vorgegebenen Grenzwerte einzuhalten und den Gesundheitsschutz zu verbessern. Betroffen sind besonders Straßen mit schlechter Durchlüftung und hohem Verkehrsaufkommen, beispielsweise in Gelsenkirchen die Kurt-Schumacher-Straße.
Eine wichtige Änderung für Fahrzeughalter ergibt sich ab dem 1. Juli 2014. Von diesem Tag an ist die Einfahrt in die Umweltzone Ruhrgebiet mit gelben Plaketten nicht mehr zulässig.
Von den Fahrverboten in den Umweltzonen bestehen gewisse Ausnahmeregelungen. Privatpersonen und Gewerbebetriebe haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung für ihr Fahrzeug zu beantragen. Die Ausnahmen werden auf schriftlichen Antrag von der Straßenverkehrsbehörde erteilt.
Weitere Informationen zu den bestehenden Ausnahmeregelungen sowie Antragsformulare zum Download gibt es im Internet unter http://umweltportal.gelsenkirchen.de/. Fragen zum Thema Ausnahmen werden unter den Rufnummern 169-4836 oder 169-3845 beantwortet.
Der aktualisierte und von den drei beteiligten Bezirksregierungen Münster, Arnsberg und Düsseldorf überarbeitete gemeinsame Luftreinhalteplan für das Ruhrgebiet ist seit Oktober 2011 in Kraft. Er besteht aus den drei Teilplänen Nord (Bezirksregierung Münster), Ost (Bezirksregierung Arnsberg) und West (Bezirksregierung Düsseldorf). Im Regierungsbezirk Münster umfasst der Plan die Städte Castrop-Rauxel, Bottrop, Gelsenkirchen, Gladbeck, Herten und Recklinghausen. Seit dem 1.Januar 2012 gibt es eine große zusammenhängende Umweltzone im Ruhrgebiet. Diese umfasst die Bereiche mit zu hohen Belastungen durch die Schadstoffe Feinstaub und Stickstoffdioxid. Ab dem 1. Juli 2014 ist nur noch Fahrzeugen mit grüner Umweltplakette die Einfahrt gestattet. Darüber hinaus sieht der Luftreinhalteplan eine Vielzahl weiterer Maßnahmen vor.