18. Juni 2014, 16:42 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 18. Juni 2014, 16:42 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
GE. Die Stadt Gelsenkirchen macht noch einmal ausdrücklich darauf aufmerksam, dass nahezu alle städtischen Parkanlagen bis auf weiteres vollständig gesperrt sind. Ausgenommen sind lediglich der Nordsternpark und der Consolpark.
Das Betreten der gesperrten Anlagen ist mit hohen Gefahren verbunden. Der Kommunale Ordnungsdienst wird die Einhaltung des Betretungsverbotes regelmäßig überwachen.
In den betroffenen Parkanlagen können somit auch keine Veranstaltungen stattfinden. Gelsendienste wird in den kommenden Wochen nach und nach mit den Aufräumarbeiten in den Anlagen beginnen. Sobald eine Parkanlage freigegeben werden kann, wird die Stadt Gelsenkirchen dies über die Medien und die städtische Internetseite mitteilen.
Von der Sperrung betroffen sind die Parkanlagen
Schloß Berge/Berger Anlagen,
Stadtwald,
Goldbergpark
Bulmker Park/Burgers Park,
Nienhauser Busch
Stadtgarten,
Wissenschaftspark,
Rheinelbe-Park,
Von-Wedelstaedt-Park.
Zusätzlich hat das Regionalforstamt eine vorübergehende Sperrung der Waldflächen im zentralen Ruhrgebiet zunächst bis zum 7. Juli 2014 verfügt.
Grund hierfür ist die immer noch in allen betroffenen Waldgebieten herrschende Gefahrensituation. In dieser ordnungsbehördlichen Verordnung sind die Waldflächen in Gelsenkirchen nördlich der A 2 herausgenommen, das heißt, diese Waldflächen dürfen wieder betreten werden.