03. Juli 2014, 10:57 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Diese Meldung ist vom 03. Juli 2014, 10:57 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
GE. Zum Ende des Monats Juli endet die von der EU gewährte Übergangsfrist zur verpflichtenden Umstellung auf das SEPA-Verfahren (Single Euro Payments Area, deutsch Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum). Für den Lastschriftverkehr der Stadt Gelsenkirchen bedeutet dies, dass nur noch bis zu diesem Zeitpunkt die alten Einzugsermächtigungen parallel zu den bereits erteilten SEPA-Lastschriftmandaten genutzt werden können.
Die Stadt hat allen ihren Kunden, die bisher eine Einzugsermächtigung erteilt haben, vorgefertigte SEPA-Mandate zugesandt und darum gebeten, diese unterschrieben zurückzusenden.
Dabei ist es aus technischen Gründen nicht möglich, ein Generalmandat für alle Abbuchungsvorgänge zu erteilen, vielmehr muss für die unterschiedlich zu zahlenden Entgelte jeweils ein Einzelmandat erteilt werden.
Nicht alle Lastschriftteilnehmer haben Jahreswechsel das vorgefertigte neue Lastschriftmandat zurückgesandt. Die Stadt hat sich daher entschieden, auch wegen der durch die Übergangsfrist verstrichenen Zeit, nochmals alle Lastschriftteilnehmer anzuschreiben, die das neue SEPA-Mandat noch nicht unterschrieben und zurückgesandt haben. Sollte ein Empfänger des neuerlichen Anschreibens kein Lastschriftmandat erteilen wollen, bittet die Stadt künftig die offenen Forderungen zum Fälligkeitstermin per Überweisung oder Dauerauftrag zu begleichen.
Sofern die Bürgerinnen und Bürger auch zukünftig den für sie komfortablen Weg der Zahlweise für sich wünschen, ist es unabdingbar, das unterschriebene Mandat zurück zu senden. Es kann aber auch in städtische Briefkästen eingeworfen oder in den BÜRGERcentern abgegeben werden.